Trautmann und die Krippenfiguren: Haftstrafe bleibt

25.4.2012, 18:58 Uhr
Teure Krippenfiguren: Neun Monate auf Bewährung erhielt der Ex-Bürgermeister von Winkelhaid, Dietmar Trautmann, weil er 50.000 Euro aus der Stadtkasse nahm. (Symbolbild)

© Lenk Teure Krippenfiguren: Neun Monate auf Bewährung erhielt der Ex-Bürgermeister von Winkelhaid, Dietmar Trautmann, weil er 50.000 Euro aus der Stadtkasse nahm. (Symbolbild)

Die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von neun Monaten für den ehemaligen Winkelhaider Bürgermeister Dr. Dietmar Trautmann bleibt bestehen. Seine Hoffnung auf eine Rehabilitation in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Nürnberg erfüllte sich nicht. Trautmann zog seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Hersbruck vom 23. Dezember 2011 zurück. Wie berichtet hatte Amtsrichter Andre Gläßl Trautmann im vergangenen Jahr wegen Untreue zu Lasten der Gemeinde zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 10.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Krippenfiguren für 50.448 Euro

Für insgesamt 50.448 Euro hatte der ehemalige Winkelhaider Rathauschef in den Jahren 2004 bis 2006 im südtirolischen Gufidaun Krippen- und andere geschnitzte Holzfiguren gekauft und die Einkäufe auf verschiedene Haushaltsstellen verteilt, um die Geschäfte für Rechnungsprüfer und Gemeinderäte so undurchsichtig wie möglich zu machen. So der für Amtsrichter Gläßl schlüssige Vorwurf von Staatsanwältin Elisabeth Böhmer, die sich vor dem Amtsgericht Hersbruck seinerzeit durch die Vernehmung der Zeugen bestätigt sah: „Kein einziger Zeuge wusste, wie die Geschäfte abliefen.“ Böhmer hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts ebenfalls Berufung mit dem Ziel eingelegt, für Trautmann eine noch höhere Bestrafung zu erreichen. Vor dem Landgericht zog sie diese auf Anraten von Richter Bernd Held nun ebenfalls zurück.

„Nicht persönlich bereichert“

Vorausgegangen waren Gespräche zwischen Richter, Trautmanns Anwalt Hans-Otto Jordan und der Staatsanwältin. Deren Ergebnis erläuterte Richter Held dann in der öffentlichen Sitzung: „Wir gehen aktuell nicht davon aus, dass Sie sich persönlich bereichert haben“, so Held an die Adresse von Trautmann. Vielmehr sei das Gericht der Überzeugung, dass Trautmanns Vergehen in formalen Dingen bestehen würden. Bis zu zehn Verhandlungstage könnten nach Helds Einschätzung für das Berufungsverfahren von Trautmann nötig sein: „Das ist es aber aus unserer Sicht nicht wert.“ Deshalb Helds Empfehlung an beide Parteien: Rückzug der Berufung. Am Ende hatte der Richter auch eine Empfehlung für den ehemaligen Winkelhaider Bürgermeister: „Danken Sie Ihrem Rechtsanwalt. Der hat richtig für Sie gekämpft.“

Keine Kommentare