Urteil: Rechtsextremer VAG-Busfahrer darf wieder arbeiten

11.8.2017, 14:55 Uhr
Fridrich Luft trug seinen VAG-Dienstausweis bei einer Kundgebung der Neonazi-Partie Die Rechte in Nürnberg offen an der Hose, sodass er für jedermann unschwer als VAG-Mitarbeiter zu erkennen war.

© Rüdiger Löster Fridrich Luft trug seinen VAG-Dienstausweis bei einer Kundgebung der Neonazi-Partie Die Rechte in Nürnberg offen an der Hose, sodass er für jedermann unschwer als VAG-Mitarbeiter zu erkennen war.

Das Arbeitsgericht erklärte die Kündigung für unwirksam, das LAG bestätigte jetzt das Urteil. Gleich in zwei Punkten entschied das Landesarbeitsgericht gegen die VAG. Nicht nur die Berufung gegen das erste Urteil wurde zurückgewiesen, sondern auch der Auflösungsantrag des Arbeitsverhältnisses durch den Verkehrsbetrieb. Den hatte die VAG gestellt, nachdem der Busfahrer im Verfahren gesagt hatte: Wenn wir in einem anderen Land leben würden, hätten die VAG-Vorstände ihn erschießen lassen.

Für eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses genüge das aber laut LAG nicht. Zwar sei Lufts Verhalten im Prozess "teilweise nicht mehr durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt". Aber: Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses komme nur in Betracht, "wenn eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist". Das sieht das Gericht aber nicht.

Auch die fristlose Kündigung sei nicht gerechtfertigt gewesen. Zwar habe die VAG dem Beklagten deutlich gemacht, dass sie politische Aktivitäten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses nicht duldet und auch habe Luft "mit dem sichtbaren Tragen des Dienstausweises gegen seine Loyalitätspflichten gegenüber der Beklagten verstoßen".

Und doch genüge "diese außerdienstliche Pflichtverletzung nicht für den Ausspruch einer Kündigung". Als vorrangiges und milderes Mittel wäre die Erteilung einer Abmahnung "ausreichend und zumutbar gewesen, um künftiges ähnliches oder gleichgelagertes Fehlverhalten des Klägers zu unterbinden".

Die VAG trägt nun nicht nur die Kosten des Verfahrens: Auch eine Revision wird nicht zugelassen. In einer ersten Reaktion äußerte sich Karl-Heinz Pöverlein, VAG-Vorstand für Personal- und Sozialfragen: "Wir müssen das Urteil selbstverständlich akzeptieren, wobei die Pflichtverletzung das Zusammenwirken zum Wohle der VAG erheblich gestört hat."