Veitsbronn: Neues Baugebiet nicht am Wunschort

18.10.2015, 13:00 Uhr
Veitsbronn: Neues Baugebiet nicht am Wunschort

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Bereits im Sommer vor zwei Jahren hatte der Gemeinderat mehrheitlich einer Änderung des Flächennutzungsplans für zwei Grundstücke nördlich der Puschendorfer Straße am Ortsausgang Veitsbronns zugestimmt, wo einmal eine Mehrgenerationen-Wohnanlage mit Versorgung von Fitness bis Gesundheitsfürsorge entstehen sollte. Für eine normale Wohnbebauung hatte der Gemeinderat aber – auch noch einmal in einer späteren Sitzung – zwei andere Gebiete favorisiert.

Wie Bürgermeister Marco Kistner nun zum Einstieg erklärte, gebe es inzwischen aber mit den Büros GBI und Stadt & Land eine weitergehende Planung für die Puschendorfer Straße. Danach soll die bisher als Sondergebiet ausgewiesene Fläche zum allgemeinen Wohngebiet werden. Dadurch kann der nördliche Teil des Terrains dann großteils mit Einfamilien- und Doppelhäusern bebaut werden, während der südliche, an die Puschendorfer Straße grenzende Bereich weiterhin nach Mehrgenerationen-Konzept entstehen soll. Damit verbunden sei eventuell auch eine Verlegung der bisherigen Zufahrt zum Wohngebiet „Heide“, um einen gemeinsamen Zugang für beide Gebiete zu schaffen.

Von der SPD wurde diese nun so plötzlich erweiterte Planung scharf kritisiert. Traugott Goßler rügte im Namen seiner Fraktion das „sehr chaotische Verfahren“: „Vor knapp einem Jahr haben wir das mit 14 gegen sechs zu Gunsten anderer Gebiete gemeinsam abgelehnt. Und nun plötzlich doch eine Wohnbebauung hier? Das nehmen wir nicht widerspruchslos hin.“

Kistner gab daraufhin die ursprünglich andere Beschlusslage zwar zu, begründete aber den Sinneswandel wie folgt: „Die 2014 ins Auge gefassten Flächen stehen uns definitiv nicht zur Verfügung. Realität schlägt Wunsch.“ Die Puschendorfer Straße sei somit die einzige aktuelle Möglichkeit für ein künftiges Wohnbaugebiet. Dies musste – trotz weiter aufrecht erhaltener Verfahrenskritik – auch die SPD als Faktum anerkennen.

Stadtplaner Matthias Rühl vom Büro Stadt & Land skizzierte daraufhin die grundsätzlichen planerischen Möglichkeiten für das Gebiet sowie im Beschlussfall das weitere Vorgehen. Ihm zufolge bietet die Ausweisung als Wohn- anstatt Sondergebiet den Vorteil, dass man bei der Bebauung nicht so festgelegt sei.

Im Norden der geplanten rund 3,7 Hektar Fläche verhindert allerdings das angrenzende Naturschutzgebiet eine weitere Bebauung und auch das leichte Gefälle auf Teilen des Geländes mache die Planung nicht einfacher.

Über eine Verlegung der Zufahrt zur „Heide“ müsse mit dem Bauamt noch weiter verhandelt werden, so Rühl. Nach Abzug von Straßen und Ausgleichsflächen, schätzte er, dürften nördlich der Puschendorfer Straße am Ende zusammen rund 30 neue Grundstücke entstehen: „Natürlich erfordern alle weiteren Planungen ohnehin grundsätzlich die Zustimmung der Behörden.“

Nach weiteren Fragen und Vorschlägen zu verschiedenen denkbaren Planungsvarianten stimmten die Gemeinderäte schließlich mit 18 zu eins dafür, Rühl mit der Erstellung eines Bebauungsplanentwurfs mit zwei bis drei Varianten für das Gelände zu beauftragen.

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