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Wenn Polizisten zu Tätern werden

Amnesty kritisiert Übergriffe der Polizei - zum Beispiel beim Pokalspiel der Spvgg in München - 16.10. 10:00 Uhr

NÜRNBERG/FÜRTH  - Wenn Polizisten im Einsatz ausrasten, kommen die Opfer manchmal nur schwer zu ihrem Recht. Bei Übergriffen aus geschlossenen Einheiten heraus lassen sich die Täter oft nicht ermitteln. „Verfahren eingestellt“, heißt es dann. Deshalb fordert Amnesty International Namensschilder oder Dienstnummern für Polizisten.


Ein Polizist packt einen Punker an den Haaren. Das Foto entstand am 1. Mai 2005, als die NPD in Nürnberg auf die Straße ging und viele Demokraten  gegen die Neonazis demonstrierten. Es hat mit den im Text geschilderten Vorfällen nichts zu tun.
Ein Polizist packt einen Punker an den Haaren. Das Foto entstand am 1. Mai 2005, als die NPD in Nürnberg auf die Straße ging und viele Demokraten gegen die Neonazis demonstrierten. Es hat mit den im Text geschilderten Vorfällen nichts zu tun.
Foto: Matejka
Ein Polizist packt einen Punker an den Haaren. Das Foto entstand am 1. Mai 2005, als die NPD in Nürnberg auf die Straße ging und viele Demokraten  gegen die Neonazis demonstrierten. Es hat mit den im Text geschilderten Vorfällen nichts zu tun.
Ein Polizist packt einen Punker an den Haaren. Das Foto entstand am 1. Mai 2005, als die NPD in Nürnberg auf die Straße ging und viele Demokraten gegen die Neonazis demonstrierten. Es hat mit den im Text geschilderten Vorfällen nichts zu tun.
Foto: Matejka

Das schafft wahrlich nicht jeder. Obwohl er selbst beinahe ernsthaft unter die Räder geraten wäre, kann der Liedermacher „Gymmick“ den Vorfällen bei „Gostenhof RuleZ“ sogar noch eine komische Note abgewinnen. Anstatt sich in langen Reden zu verlieren, greift Tobias Hacker bei einer ai-Info-Veranstaltung im Haus eckstein einfach zur Gitarre. Singend erzählt er, wie ihm unweit des Jamnitzerplatzes von Polizisten des Unterstützungskommandos (USK) die Gitarre zerschlagen wurde. Und er endet mit dem Appell: „Macht euch bitte Nummern oben dran, damit ich euch wenigstens anzeigen kann.“

Anderen, die selbst oder mittelbar negative Erfahrungen mit der Polizei gemacht haben, ist das Lachen vergangen. Da ist beispielsweise eine Mutter aus Nürnberg, deren Sohn beim Polizeieinsatz in Gostenhof am Arm verletzt worden sein soll. Das Verfahren läuft. Da ist eine Mutter aus Fürth, deren Söhne Fans der SpVgg Greuther Fürth sind. Sie gerieten beim Pokal-Viertelfinale FC Bayern München—Fürth im Februar dieses Jahres zwischen die Fronten, als es zu Auseinandersetzungen zwischen dem USK und Fans kam. „Bis morgens fünf oder halb sechs habe ich nicht gewusst, wo meine Söhne sind. Die durften nicht telefonieren. Sie sind käsebleich heimgekommen“, schildert sie.

Und da ist zum Beispiel ein Fürther Fußballfan im Rentenalter, der selbst beim Auswärtsspiel in München dabei war. Er wollte einem Mann zu Hilfe kommen und wurde seinen Worten zufolge mit einem rüden „Verschwinden Sie!“ abgedrängt. So etwas habe er noch nie erlebt, empört er sich.

Willkür am Werk?

„Die große Mehrheit der Polizisten in Deutschland macht professionelle Arbeit — unter teils schwierigen Bedingungen“, schickt Günther Wagner von der regionalen ai-Gruppe vorweg. Doch es gibt sie, die unrühmlichen Ausnahmen. Die Eskalationen in der Allianz-Arena und in Gostenhof gehören für Amnesty zu den Fällen, bei denen die Polizei „willkürlich und nicht verhältnismäßig Gewalt“ eingesetzt hat.

Ob die Opfer immer zu ihrem Recht kommen, steht auf einem anderen Blatt. Die meisten Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt würden eingestellt, kritisieren Opfer-Anwälte. Der Hauptgrund nach Ansicht von Amnesty: Die Täter können mangels individuellem Kennzeichen auf ihrer Uniform gar nicht erst identifiziert werden. Genau aus diesem Grund wurden auch die Ermittlungen gegen den USK-Beamten eingestellt, der beschuldigt worden war, Gymmicks Gitarre demoliert zu haben. „Unsere Kernforderung ist deshalb die Kennzeichnungspflicht“, sagt Alexander Bosch von Amnesty Berlin.

Außerdem fordert die Menschenrechtsorganisation, dass Übergriffe durch eine unabhängige Instanz aufgeklärt werden. Länder wie England oder Irland seien da viel weiter. Hierzulande müssten Polizisten gegen Polizisten ermitteln. Der Corpsgeist verhindere, dass ein Beamter gegen den anderen aussage, kritisiert Bosch.

Dass sich der Ermittlungseifer in Grenzen halten kann, sobald Polizisten selbst ins Visier geraten, diese Erfahrung hat der Münchner Rechtsanwalt Marco Noli gemacht. Er vertritt mehrere Fans des TSV 1860 München. Diese wurden laut Noli bei einer Amateurpartie vom Münchner Unterstützungskommando verletzt. Zwei hätten Pfefferspray abbekommen, zwei weitere seien durch Schläge mit dem Schlagstock verletzt worden; unter anderem, so der Jurist, von hinten am Kopf.

Dieser Einsatz machte Schlagzeilen. Das war vor knapp drei Jahren. Seitdem ziehen sich die Ermittlungen hin. Weil die Opfer die in Schutzausrüstung steckenden Beamten nicht beschreiben konnten, wurde das Verfahren gegen unbekannt geführt — und am Ende eingestellt. Es sei zu Schlägen „in unverhältnismäßiger Weise und ohne rechtfertigenden Grund mittels Schlagstöcken auf unbeteiligte Besucher, zum Teil Kinder und Frauen“, gekommen, hieß es damals in einem Bericht der Münchner Staatsanwaltschaft. USK-Polizisten konnten aber strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, „weil eine Individualisierung einzelner Beamter trotz umfangreicher Ermittlungen nicht möglich“ gewesen sei, so die Staatsanwaltschaft. Es sei nicht einmal der Versuch unternommen worden, die Polizisten zu befragen, kritisiert Noli in Nürnberg.

Geschnittene Videos

Auch bei der Beweissicherung stieß der Rechtsanwalt auf Merkwürdigkeiten. Normalerweise werden Polizei-Einsätze bei Demonstrationen oder bei Fußballspielen von einem Doku-Trupp der Polizei gefilmt. „Aber wir haben das Originalband nie erhalten.“ Stattdessen habe ihm die Polizei geschnittene Filme zur Verfügung gestellt. Entscheidende Szenen fehlten möglicherweise. Die Polizei habe mit veralteter Videoausrüstung, bei der es schon einmal zu einem Bild- und Tonausfall kommen könne, argumentiert. Noli spricht von „Vertuschungstendenz“ und einem „System nach Gutsherrenart. Die Polizei kann mit den Videos verfahren, wie sie will.“

Doch der Rechtsanwalt lässt bis heute nicht locker. Er legte zweimal Beschwerde ein gegen die jeweilige Einstellung des Verfahrens. Mittlerweile beschäftigt der Fall die Generalstaatsanwaltschaft.

Zumindest in Gymmicks Fall zeichnet sich (wie berichtet), was den Schadensersatz anbelangt, eine einvernehmliche Lösung ab. Nachdem Anwalt Philipp Körblein mit einer Klage gedroht hatte, machte das Polizeipräsidium Gymmick ein Angebot. „Ob wir darauf eingehen, ist noch nicht entschieden.“


Weitere Infos unter www.taeter-unbekannt.de

  





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