Krebserregend: EU will gegen Knusper-Pommes vorgehen

19.7.2017, 18:24 Uhr
Je krosser, desto riskanter: Die Brüsseler EU-Kommission will aus gesundheitlichen Gründen den Pommes stärker reglementieren.

© dpa Je krosser, desto riskanter: Die Brüsseler EU-Kommission will aus gesundheitlichen Gründen den Pommes stärker reglementieren.

Außen knusprig-braun, innen gut durch und weich – so sollen sie sein: Pommes Frites oder auch frische Aufback-Brötchen. Der gesundheitsbewusste Zeitgenosse weiß allerdings schon seit 2002, dass stärkehaltige Rohwaren wie Kartoffeln oder Mehl beim Backen, Braten, Rösten oder Frittieren etwas zulegen, was inzwischen als gesundheitsgefährdend, weil unzweifelhaft krebserregend, entlarvt wurde: Acrylamid.

Um es kurz zu sagen: Je krosser, desto riskanter. Die Brüsseler EU-Kommission ließ das natürlich nicht ruhen. Mit der ihr bekannten Gründlichkeit legte sie vor kurzem ein siebenseitiges Regelwerk mit sage und schreibe 21-seitigem Anhang vor, über den am Mittwoch die Fachleute der Mitgliedstaaten zu Rate saßen und befanden: Das klingt alles sehr vernünftig.

Geringe Hitze beim Braten

Denn die Gefahren lassen sich drosseln, wenn man viele kleine Schritte macht. Der Zuckergehalt des Rohproduktes soll gesenkt werden, beim Braten oder Frittieren ist es ratsam, die Hitze gering zu halten, das Endprodukt also nicht wirklich zu bräunen. Außerdem empfiehlt es sich, Kartoffelsorten mit möglichst wenig Stärke zu verarbeiten und weitere Stärke durch Blanchieren oder Einweichen vorher auszuwaschen. Fritten oder Brot sollten nicht stärker gebräunt werden als eben nötig.

Das klingt alles akzeptabel, fand am Ende sogar Gnade in den Augen der belgischen Vertreter, die sich ja bekanntermaßen zu den besten Fritten-Kennern der Welt zählen. Deshalb wandern die Brüsseler Original-Fritten ja auch zweimal ins Fett, bleiben aber dennoch außen hell und innen weich.

Nachweis- und Dokumentationspflicht

Bis dahin also alles gut, wäre die Kommission eben nicht die Kommission. Denn um auch wirklich sicher zu gehen, hatten sich die zuständigen EU-Beamten auch noch umfangreiche Nachweis- und Dokumentationspflichten einfallen lassen, die jedem Restaurantbetreiber die Verzweiflung ins Gesicht treibt. So sollten die Küchen, in denen frittiert, gebacken, gebraten oder gegrillt wird, Proben entnehmen und diese analysieren lassen müssen – auf eigene Kosten, versteht sich.

Die EU-Kommission wollte darüber hinaus die zuständigen nationalen Aufsichtsgremien zwingen, sich diese Erkenntnisse der Testlabors anzusehen und notfalls einzuschreiten. Dass es gelegentlicher Prüfungen der Back- und Frittier-Ergebnisse bedarf, fanden auch die Fachleute am Mittwoch, appellierten aber an die Kommission, doch eine gebrauchsfreundliche Variante auszuarbeiten, damit die Restaurants nicht über Gebühr belastet würden.

Die Behörde muss sich den Vorschlag jetzt überlegen und dann neu vorlegen. Das übliche Verfahren sieht eine dreimonatige Einspruchsfrist für die Mitgliedstaaten vor. Danach kann der EU-Gesetzgeber entscheiden, ob er seinen eigenen Vorschlag gut findet oder nicht.

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