Schlechte Karten für Pfleiderer

12.1.2012, 07:57 Uhr
Schlechte Karten für Pfleiderer

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Das bedeutet, dass der Zivilsenat dem Antrag des Unternehmens auf Freigabe der Beschlüsse zur Eintragung ins Handelsregister wohl nicht folgen wird. Eine Entscheidung behielt sich das Gericht jedoch für den 25. Januar vor.

Es geht um Umstrukturierungsmaßnahmen des mit mehreren Hundert Millionen Euro verschuldeten Spanplatten-Unternehmens. In einer Hauptversammlung waren im Juli 2011 etliche Sanierungsmaßnahmen beschlossen worden, unter anderem, dass Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten sollten und im Gegenzug neue Aktien über sogenannte Hybridanleihen bekommen. Auch wurde eine Neuausgabe von Aktien zum Stückpreis von 1,37 Euro für Neu-Aktionäre und 5,11 Euro für Alt-Aktionäre beschlossen.

Emotionen kochten hoch

Die Anwälte der 23 Kläger, die sich als Alt-Aktionäre durch die Maßnahmen quasi enteignet sehen und derzeit an anderer Stelle vor dem Nürnberger Landgericht die Beschlüsse angefochten haben, treten in dem Freigabeverfahren als Antragsgegner auf. Pfleiderer will trotz ihrer Intervention die Maßnahmen nun durchsetzen und beruft sich darauf, dass diese mehrheitlich beschlossen wurden.

In dem Eilverfahren mit zehn Anwälten und einigen Mandanten auf der einen und Pfleiderer-Vertretern auf der anderen Seite kochten die Emotionen gestern hoch. Eine Juristin der AG sprach für die Belegschaft. Pfleiderer beschäftigt weltweit etwa 5000 Mitarbeiter. Diese Menschen befänden sich seit zwei Jahren in einem Wechselbad der Gefühle, nur weil sich eine Minderheit der Aktionäre finanziell benachteiligt fühle. Einige wenige wollten hier das mehrheitlich Beschlossene kippen. Von der Aktionärsseite wurde dagegen der Vorwurf laut, dass die Pfleiderer-Vorstände trotz der finanziellen Schieflage des Unternehmens heute hohe Summen einstreichten und dass Gutachten einer Unternehmensberatung Millionen von Euro verschlungen hätten. Auch verwahrten sich die Anwälte der Aktionäre gegen die Behauptung des Unternehmens, ihre Mandanten seien „böse Kapitalisten und Hedgefonds“. Auch Handwerker gehörten dazu. Eine Privataktionärin schimpfte auf Pfleiderer: „Sie verkaufen uns alle für dumm!“ Ein weiterer Aktionär sagte, dass er sich mehr vor den Sanierungsmaßnahmen als vor der Insolvenz fürchte.

Die Richter gaben zu bedenken, dass hier möglicherweise Informationspflichten Pfleiderers nicht erfüllt worden seien. So sei das 500-seitige Sanierungspaket den Aktionären bei der Hauptversammlung nur in englischer Sprache und das Gutachten des Unternehmensberaters mit geschwärzten Zahlen vorgelegt worden. Auch sei zu fragen, warum die Ausgabe neuer Aktien zu verschiedenen Preisen geplant sei. Sollten die Alt-Aktionäre aus dem Unternehmen gedrängt werden? Aus Sicht des OLG-Senats sind dies Fragen, die im Hauptsacheverfahren zu klären sind. Die Richter äußerten zudem Zweifel daran, ob hier überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis Pfleiderers auf eine Eilentscheidung bestehe.

Firma ist in einem Parallelverfahren unterlegen

In einem Parallelverfahren in Frankfurt am Main, bei dem es um die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse bezüglich der Hybridanleihen geht, bekamen die Aktionäre in erster Instanz bereits recht. Das Verfahren ist nun beim Frankfurter OLG anhängig. Laut Pfleiderer muss das Unternehmen Insolvenz anmelden, wenn die Beschlüsse nicht bald umgesetzt werden.

Pfleiderer ist ein international tätiger Holzverarbeiter. Das Unternehmen fertigt Span- und Faserplatten für die Möbelproduktion sowie für Laminatfußböden. Vor allem eine missglückte Expansion in die USA brachte das Unternehmen im vergangenen Jahr in eine bedrohliche Schieflage. Die Aktie, die 2007 noch über 25 Euro wert war, kostet zurzeit nur noch 38 Cent.

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