Wenn der Nachfolger fehlt

21.1.2014, 00:00 Uhr

Wenn von Stiftungen die Rede ist, denken die meisten dabei an gemeinnützige Organisationen. Tatsächlich fallen 95 Prozent der knapp 20000 Stiftungen in Deutschland unter diese Rubrik, sagt Christoph Beuter, der bei der DZ Privatbank das Stiftungs- und Immobilienmanagement leitet.

Doch daneben gibt es andere Stiftungsformen, zum Beispiel die Familienstiftung. Und die ist für all die Unternehmer interessant, die keine Nachkommen haben, die schon in den Startlöchern stehen, um den Betrieb zu übernehmen. Bei über der Hälfte der familiengeführten Unternehmen in Deutschland ist die Nachfolge offen, berichtet Frank Schmidt, Nürnberger Niederlassungsleiter der DZ Privatbank.

Mit der Familienstiftung erreichen Unternehmer zweierlei: Sie können sicherstellen, dass ihre Firma auch in Zukunft in ihrem Sinne geführt wird. Außerdem können sie mit der Stiftung ihre Familie versorgen.

Das Vermögen, das in die Stiftung fließt, wird — anders als bei der gemeinnützigen Variante — besteuert. Dazu kommt alle 30 Jahre die sogenannte Erbersatzsteuer. Dabei spielt der Fiskus einen fingierten Erbgang durch und erhebt darauf Abgaben. Der Staat unterstellt bei diesem Procedere zwei Kinder, es werden also zwei Freibeträge gewährt.

Bei der Dr. Lorenz Tucher’schen Stiftung, die auf das Jahr 1503 zurückgeht, ist die Erbersatzsteuer gerade fällig geworden, berichtet Geschäftsführer Thomas Hörlbacher. Die mittlerweile weitverzweigte Nürnberger Familienstiftung – nur eine Minderheit der Beteiligten lebt noch im Raum Nürnberg — besitzt in erster Linie Liegenschaften, darunter Land- und Forstwirtschaft rund um das Tucherschloss in Simmelsdorf.

Mit ruhiger Hand

Der Vorteil: Bei derartigem Vermögen winken auch bei Familienstiftungen Steuervorteile. Rechtzeitig vor dem Stichtag zur Erbersatzsteuer sollte daher die Verteilung des Vermögens geprüft werden, empfiehlt Frank Schmidt von der DZ Privatbank.

Wer das eigene Unternehmen mit einer Familienstiftung in die Zukunft schicken möchte, sollte die Unternehmens- von der Stiftungsführung trennen, rät DZ-Banker Christoph Beuter. Denn Stiftungen seien vor allem als Holding gut geeignet. Was auch bei den jeweiligen Mitarbeitern gut ankommt: Stiftungen agierten meist mit ruhiger Hand und seien weniger kapitalmarktgetrieben, so Beuter.

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