Wöhrl: Gläubiger-Versammlung wohl nicht beschlussfähig

2.4.2017, 15:52 Uhr
Die Wöhrl-Filiale in Langwasser schloss Ende März.

© Roland fengler Die Wöhrl-Filiale in Langwasser schloss Ende März.

Wöhrl teilte kurz vor Ablauf der Anmeldefrist am Freitagabend mit, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt für die Versammlung 16,78 Prozent der ausstehenden Unternehmensanleihe 2013/2018 (ISIN DE000A1R0YA4) angemeldet hatten. Nach dem Schuldverschreibungsgesetz liege das vorgegebene Quorum für die Beschlussfähigkeit der ersten Versammlung aber bei 50 Prozent des Anleihekapitals, hieß es. Daher würde voraussichtlich lediglich die Beschlussunfähigkeit festgestellt, so das Unternehmen.


Nach Insolvenz: Wöhrl-Filiale in Langwasser dicht


In Kürze wird die Gesellschaft zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung für den 24. April 2017 einladen, auf der dann die entsprechenden Beschlüsse zu fassen sind. Diese zweite Anleihegläubigerversammlung ist den Angaben zufolge ohne weiteres beschlussfähig. Wöhrl bittet die Anleihegläubiger bereits jetzt, sich rechtzeitig zu der voraussichtlich erforderlichen zweiten Anleihegläubigerversammlung anzumelden, sobald die Gesellschaft dazu eingeladen hat.

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