Und, wem glauben Sie? Dem knuddeligen Wettermoderator, der nach vier Monaten Untersuchungshaft in einem Interview-Marathon seine Unschuld beteuerte und mit launigen Details aus dem Gefängnisalltag garnierte? Oder doch der unbekannten Radiomoderatorin, die Interview-Anfragen hartnäckig zurückweist und die unter solch großem psychischen Druck steht, dass sie nicht mehr arbeiten kann? Oder gehören Sie gar zur Fraktion der Unentschlossenen? Sind Ihnen die bekannten Fakten zu dünn, um sich auf eine Seite zu schlagen?
Am Montag beginnt vor dem Landgericht Mannheim der Vergewaltigungsprozess um Jörg Kachelmann. Ein Prozess, dem ein unvergleichliches mediales Getöse voranging. Ein Wettkampf um die bizarrste Story, um die meisten Details aus dem Privatleben des Fernsehmannes und aus der Akte, deren Inhalt eigentlich nur die Prozessbeteiligten und das Gericht kennen sollten. All das erzeugte einen deutschlandweiten Glaubenskrieg - darum, ob der 52-jährige Schweizer nun ein brutaler Dominator ist oder bedauernswertes Opfer einer rachsüchtigen Ex.
Entstanden ist dieser öffentliche Glaubenskrieg auch deshalb, weil noch nie intensiver und empörter über sexuelle Gewalt diskutiert wurde als heute. Über sexuelle Übergriffe in all ihren Abstufungen, vom missglückten Spruch in der Kantine bis zur vielfachen Vergewaltigung im Ehebett. Vom Onanieren im Busch neben dem Kinderspielplatz bis zum jahrelangen Missbrauch des Internatsschülers. Noch nie gab es mehr Verständnis für die Opfer, noch nie mehr Runde Tische zum Thema, noch nie mehr Hilfsangebote.
Doch, und das ist eine bittere Erkenntnis, genau dieses Klima fördert die Versuchung der falschen Anschuldigung. Es fördert das Gedankenspiel, eine Lüge in die Welt zu setzen, um sich am anderen zu rächen. Um ihn zu verletzen, ihn gegenüber seinem Umfeld zu brandmarken. Oder einfach nur, um über die gemeinsamen Kinder alleine bestimmen zu können. Klaus Kohlmann, Abteilungsleiter des Nürnberger Familiengerichts, kennt das gut. Immer wieder taucht während eines Sorge- oder Umgangsrechtsstreits der Vorwurf auf, der Vater habe die Kinder sexuell missbraucht. Oft gibt es für diesen Vorwurf anfangs keinen Anhaltspunkt außer der Aussage der Ex-Ehefrau. Und der steht die Unschuldsbeteuerung des Mannes gegenüber.
Das erste, was der Familienrichter daher prüft: Wurden Übergriffe früher schon thematisiert, oder ist das neu? "Der zeitliche Zusammenhang ist wichtig", sagt Kohlmann. Wichtig für die Frage, ob der Kampf um die Kinder ein Motiv für eine falsche Belastung des Mannes sein könnte. Sind die Kinder alt genug, werden sie selbst vernommen. Familienrichter haben Erfahrung im Hinterfragen von Aussagen kleiner Zeugen. Immer wieder aber ziehen sie auch Gutachter zu Rate, um Verhalten und Erzählung der Kinder einzuordnen. Was viele Frauen nicht bedenken: "Mit einem falschen Vorwurf treffen sie nicht nur den Mann, sondern auch die eigenen Kinder", sagt Kohlmann. "Man hat ohnehin oft den Eindruck, beide Elternteile haben nicht das Wohl der Kinder im Auge, sondern ihre eigenen Wünsche."
Auf das Anzeigen einer Mutter wegen eines falschen Vorwurfs im Sorgerechtsstreit verzichtet der Richter jedoch meist. "Da käme nichts dabei heraus. Ich kann der Frau nicht positiv nachweisen, dass sie lügt, sondern nur sagen, ich habe keinen Anhaltspunkt, dass an dem Vorwurf was dran ist." Die Geschichte sei "in der Regel schon so formuliert, dass sie keine Sollbruchstelle hat". Das Internet etwa liefere gute Tipps für unangreifbare Aussagen. Erfolglose Anzeigen aber "machen keinen Sinn und schaden dem Kindeswohl". Dafür greift der betroffene Mann oft zur Anzeige. Schließlich ist das seine einzige Chance, sich zu wehren. Er hofft, dass ihn das bei Verwandten und Freunden rehabilitiert.
Glaubenskriege wie im Fall Kachelmann mit all ihren zerstörerischen Folgen nämlich finden in Deutschland tausendfach statt - nur nicht öffentlich, sondern im Umfeld der betroffenen Familie. Oder am Arbeitsplatz. Denn auch dort gibt es immer mehr Beschwerden über sexuelle Übergriffe. Viele davon sind berechtigt. 15 Prozent der Frauen in Deutschland zwischen 16 und 85 Jahren werden im Job Opfer von Belästigung oder Nötigung. Das geht aus der Studie "Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland" hervor, die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 2005 veröffentlicht wurde.
Auch im Kollegenkreis gibt es allerdings falsche Beschuldigungen. Meist, weil Frau und Mann eine Situation unterschiedlich interpretieren. Manchmal aber, weil die Frau einen Kollegen oder Vorgesetzten bewusst diskreditieren will. Verheerend für das Klima in der Firma, für das Vertrauen der Kollegen untereinander ist beides - ein Übergriff und das Erfinden eines Übergriffs. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ermöglicht Opfern seit 2007, bei sexuellen Übergriffen nicht nur gegen den Täter, sondern gegen den Arbeitgeber vorzugehen. "Der Arbeitgeber muss ein Umfeld schaffen, in dem keine sexuelle Belästigung stattfindet", erklärt die Fürther Fachanwältin für Arbeitsrecht Anja Dürer.
Die Zeiten des Erotikkalenders an der Werkstattwand sind also seit dem AGG vorbei. Die Zeiten der Männerwitze, um die Rottöne im Gesicht der neuen Auszubildenden zu testen, ebenfalls. Solche Dinge abzustellen, fällt dem Arbeitgeber vergleichsweise leicht. Denn für sie gibt es Zeugen. Die sind bei der Hand auf dem Knie, der anzüglichen Bemerkung im Flüsterton oder der Andeutung, dass eine Beförderung durchaus vom Verhalten nach Feierabend abhängen könnte, dagegen selten. Umso heikler gestalten sich die Ermittlungen. Sie können weder anonym noch diskret geführt werden; vor allem, wenn der Beschuldigte alles zurückweist.
Die Belegschaft wird zwangsläufig mit eingebunden. Und glaubt entweder dem einen oder dem anderen. "Dass da was hängenbleibt, ist Fakt. Auch wenn sich herausstellt, dass nichts war", so Anwältin Dürer. Wenn aber schon die Ermittlungen dem verhassten Kollegen schaden, weckt das verführerische Missbrauchsgedanken. Um dem vorzubeugen, empfehlen erste Firmen ihren Mitarbeitern bereits, bei Zweiergesprächen Bürotüren grundsätzlich offen stehen zu lassen. Und Berufsverbände raten Männern, bei denen sich die Vorwürfe nicht erhärtet haben, auf eine offizielle Entschuldigung zu verzichten - um den Graben nicht weiter zu vertiefen. Wäre es bei all dem vielleicht doch besser, über das Thema wieder mehr zu schweigen? Auf allen Ebenen die Diskussion über sexuelle Gewalt wieder zurückzufahren?
Psychologinnen sind jedenfalls überzeugt, dass die Berichterstattung über den Fall Kachelmann Schaden anrichtet, in- dem sie vergewaltigte Frauen von einer Anzeige abschreckt. "Sie haben ohnehin Angst, dass ihnen keiner glaubt", sagt Laura Wall, die Leiterin des Notrufs "Frauenhorizonte" in Freiburg. Tatsächlich wird laut der Studie des Bundesfamilienministeriums jede siebte Frau zwischen 16 und 85 Jahren in Deutschland zwar Opfer sexueller Gewalt im strafrechtlichen Sinn. In 85 Prozent dieser Fälle bleibt die Polizei jedoch außen vor. Nur vier Prozent aller Sexualtaten werden später in einem Gerichtsverfahren aufgearbeitet. Und nur die Hälfte der Gerichtsverfahren endet mit einer Verurteilung.
Dennoch werden in der Studie Bedenken formuliert, die Frauen zu Anzeigen zu überreden - weil die Prozesse traumatisierte Opfer zusätzlich belasten und sie sich dabei oft ein zweites Mal ungerecht behandelt fühlen. Psychologin Katja Grieger vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe kennt das aus der Praxis: "Manchen Frauen geht es nach der Anzeige schlechter als vorher. Sie haben das Gefühl, dem Verdacht ausgesetzt zu sein, dass sie gelogen haben." Anita Traud, als Gruppenleiterin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zuständig für Sexualstraftaten, kann das nachvollziehen: "Wir muten den Opfern sehr viel zu. Wir nehmen sie ganz schön in die Mangel."
Um so mehr ärgert sie sich über Frauen, die Vorwürfe erfinden. "Die Folge von falschen Anschuldigungen ist, dass die tatsächlichen Opfer noch mehr von uns gebeutelt werden." Ist die Staatsanwältin überzeugt, dass eine Frau eine Straftat erfunden hat, "dann verfolge ich das auch wegen falscher Verdächtigung. Da bin ich sehr streng." Selbst, wenn der Nachweis schwierig erscheint, "lasse ich sie auf jeden Fall als Beschuldigte vernehmen". Wenigstens dieser Denkzettel soll sein. Nicht jede Lüge im Zusammenhang mit einem Vergewaltigungsvorwurf bedeutet jedoch, dass es die Tat gar nicht gab. "Manche Opfer verhalten sich hinterher sehr unorthodox. Sie wissen, dass das falsch ankommt, und verschweigen es", sagt Traud. Kommt das heraus, entwertet es die komplette Aussage. Das erschwert den Tatnachweis, macht ihn manchmal sogar unmöglich.
Mangelndes Selbstwertgefühl kann ebenfalls der Grund für Lügen sein. "Es gibt Frauen, die erlebt haben, dass es respektiert wird, was sie sagen. Aber es gibt auch solche, die meinen, sie müssten sich anders darstellen, damit man ihnen glaubt." Zehn bis 15 neue Verfahren wegen Sexualstraftaten gehen bei Anita Traud im Monat ein. An jedes geht sie offen heran. "Ich sehe mich nach wie vor als Anklagebehörde und nicht als Einstellungsbehörde." Dennoch reicht es nach der Überprüfung der Fakten nur bei einem Drittel der Verfahren für eine Anklage. Unter den Einstellungen sind immer wieder Fälle, in denen sich eine Frau vergewaltigt fühlt, aber die strafrechtlichen Merkmale einer Vergewaltigung nicht erfüllt sind.
Und Fälle, bei denen trotz einer überzeugenden Aussage der Frau die Beweise fehlen. Denn die Vorgaben des Bundesgerichtshofs sind laut Traud eindeutig: "Habe ich nur zwei Aussagen, die sich gegenüberstehen, muss ich davon ausgehen, dass beide gleichwertig sind. Gibt es keine Indizien, die die Aussage der Frau objektiv stützen, stelle ich ein." Das Strafverfahren ist eben gerade keine Glaubensfrage. Die bleibt Sache der Öffentlichkeit.
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