Zweifelhafte Geschäfte beim Kamin-Verkauf?

16.2.2010, 00:00 Uhr
Zweifelhafte Geschäfte beim Kamin-Verkauf?

© Kölbl

Sein Name ist in ganz Deutschland und darüber hinaus bekannt: Karl-Heinz Kago aus Postbauer-Heng baut Kamine, Öfen, Heizanlagen und Schornsteine. Außerdem weiß jeder aus der Marktgemeinde, wer in dem illustren Bau an der Straße nach Pyrbaum residiert: Karl-Heinz Kago. Am 4. August bittet er dort zur »Tier- und Schlossparkeröffnung« geladene Gäste. Seine Nachbarn, die Bürger der Marktgemeinde, will er ab 5. August umsonst in den Park einlassen.

Die Geschäfte laufen nicht schlecht: Die 100-Millionen-Euro-Marke beim Umsatz will er - wie berichtet - heuer toppen, der steigende Heizölpreis hat dem Hersteller von Holzöfen einen Boom beschert. Vor über 30 Jahren, im Jahr 1972, hat Kago seine Firma als Zwei-Mann-Unternehmen gegründet, inzwischen erfüllt Kago jährlich nach eigenen Angaben zwischen 25.000 und 30.000 Aufträge.

Gegenwind von Kunden

Heute sind 2000 Mitarbeiter bei ihm beschäftigt, rund 600 davon in Postbauer-Heng. Doch die Art und Weise, wie manche Geschäfte zu Stande kommen, stößt auf Kritik. In der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hat Jurist Matthias Wins immer wieder mit Menschen zu tun, die sich von Kago übers Ohr gehauen fühlen. Meist geht es darum, dass die Leute aus Verträgen mit Kago nicht mehr herauskommen - oder nur, wenn sie 40 Prozent des Kaufwerts bezahlen würden, sagt Wins. Bei der Unterzeichnung des Vertrags sei ihnen aber zugesichert worden, sie könnten ohne Probleme zurücktreten, klagen die Beschwerde-Führer.

Wins ist zunächst erstaunt über die Höhe der Schadensersatzforderungen, die die oberpfälzer Firma stellt. Bei anderen Firmen bewege sich die Spannweite zwischen 25 und 35 Prozent. Außerdem sei die Firma Kago »unverhältnismäßig oft« in solche Streitereien verwickelt, so seine Beobachtung. »Beschwerden über Mitbewerber habe ich seit 15 Jahren hier in der Verbraucherarbeit kaum auf den Tisch bekommen«, sagt er. »Außerdem muss man sich die Frage stellen, warum denn so viele Leute immer wieder aus den Verträgen mit Kago aussteigen wollen.«

Auch im Freistaat seien die Beschwerden über die Gepflogenheiten der Firma Kago bekannt, sagt Petra von Rhein, Juristin in der Verbraucherzentrale Bayern. Genaue Zahlen dürfe sie nicht nennen, sagt sie, aber es gebe diese Klagen über Kago seit langem und immer wieder. Meist suchten Menschen bei ihr Rat, die auf Messen einen Handel mit Kago eingegangen sind. Kunden würden ihr berichten, dass sie auf einer Messe nur eine Reservierung unterschreiben wollten, dann aber mit einem Vertrag konfrontiert worden seien.

»Aber das ist sehr schwer zu beweisen, denn außer den Beteiligten war meist niemand dabei«, sagt von Rhein. Ihrer Ansicht nach bewege sich die Firma Kago mit ihrer Verkaufspraxis »am Rande der Legalität«. Außerdem seien Kunden mit »einmaligen Sonderpreisen« geködert worden, die angeblich nur noch an diesem Tag gelten sollten. Das habe sich aber im Nachhinein als falsch herausgestellt - »aber auch das müssen Sie erst mal beweisen«, sagt von Rhein.

Im Internet gibt es Foren, auf denen sich Kago-Kunden austauschen. Einige klagen über Vertragsabschlüsse, die unter psychologischem Druck zu Stande gekommen seien: Sonderkonditionen, die jedem Kunden nur einmal und nur an einem Tag angeboten werden könnten, wurden genannt. Verbraucherzentralen-Jurist Wins sagt aber, dass so ein Vorgehen »juristisch nicht relevant« ist.

Vor dem Amtsgericht Schwerin wurde im April in erster Instanz eine Klage von Kago abgewiesen. Die Firma Kago verklagte Kunden, die rund 3200 Euro zahlen sollten. Sie hättem Dachbleche und Zubehör für 7800 Euro bestellt und wollten nicht zahlen. Die Kunden gaben an, sie hätten nur einen Kostenvoranschlag gewollt.

Erst später, so die Kunden, hätten sie bemerkt, dass sie einen Kaufvertrag unterzeichnet haben. Nach Vernehmung der Zeugen hatte der Richter die Kago-Klage abgewiesen und das Vorgehen der Verkäufer als »arglistige Täuschung« gewertet.


»Lebensfremd«

Die Firma Kago hat aber Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt und beurteilt die Lage anders. »Es gibt keine Möglichkeit, aus diesem Auftragsformular einen Kostenvoranschlag zu rekonstruieren«, schreibt Karl-Heinz Kago in einer Stellungnahme an die Neumarkter Nachrichten. Kago vermutet vielmehr, »dass sich die Beschwerdeführer mit dieser Schutzbehauptung aus dem Vertrag lösen wollen«, denn es sei »lebensfremd, wenn ein Kostenvoranschlag gegengezeichnet bzw. unterzeichnet wird«. Das habe auch ein anderes deutsches Gericht bereits so ausgeführt.

In der Stellungnahme heißt es weiter, dass Kago »in 33 Jahren Markttätigkeit auf über 400 000 zufriedene Kunden zurückblicken kann. (. . .) Geht man davon aus, dass zur Erreichung von 25 000 Aufträgen pro Jahr mindestens 150 000 Beratungsgespräche geführt werden, ist die Anzahl der geführten Beschwerden äußerst gering und liegt bei 0,05 Prozent aller durchgeführten Beratungen. (. . .) Auch wenn dies nur in einem von 500 Fällen der Fall ist, bedauern wir dies außerordentlich und setzen alles daran, unsere Qualität ständig zu verbessern.«

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