Kommunen in Mittelfranken erlassen Böllerverbot

29.12.2020, 12:21 Uhr

Das Verbot, auf das sich Landratsämter und kreisfreie Städte am Dienstag einigten, gilt von Donnerstag, 31. Dezember 2020 bis Freitag, 1. Januar 2021. Es bezieht ausdrücklich "private Flächen" mit ein, wie es in einer Mitteilung heißt. Somit ist es auch auf Privatgeländen wie zum Beispiel dem eigenen Garten verboten, Feuerwerk abzubrennen. Generell ist es in diesem Zeitraum verboten, pyrotechnische Gegenstände mitzuführen und abzubrennen.

Als Grund für diesen Schritt nennen die Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken die durch die Corona-Pandemie angespannte Lage in den Krankenhäusern. Mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern gehe eine hohe Verletzungsgefahr einher, die die Arbeit in den Krankenhäusern nur weiter erschweren würde, so die Begründung.

Die Stadt Nürnberg hatte bereits Mitte Dezember ein Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen und auf privaten Grundstücken ausgesprochen und auf die hohe Verletzungsgefahr durch Böller und Raketen hingewiesen und auf die dadurch resultierende Mehrbelastung in den Krankenhäusern.

Mehr Einsätze

Um die Auswirkungen zu verdeutlichen, zog die Stadt Nürnberg Zahlen der Rettungsleitstelle Nürnberg heran. Demnach fielen an Silvester im vergangenen Jahr zwischen 18 und 6 Uhr im Vergleich zu anderen Tagen rund 186 zusätzliche Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze an. „Die Notrufzahlen verdoppeln sich erfahrungsgemäß an Silvester“, erklärte die Stadt.

Bereits im Vorfeld war ein Verkaufsverbot für Feuerwerk der Kategorie F2 erlassen worden. Vom Verbot ausgenommen bleiben pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1. Dazu gehören Knallerbsen, Partyknaller, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen.

Kurios: Feuerwerk auf dem privaten Grundstück scheint nach wie vor in einigen Teilen der Region erlaubt zu sein - etwa im Kreis Neumarkt in der Oberpfalz und im Kreis Forchheim. Die dortige Landratsämter verkündeten am Dienstag nichts Gegenteiliges.

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