Geflügelpest im Nürnberger Land: Hühner müssen in den Stall

6.3.2021, 14:32 Uhr

Alternativ erlaubt sind Volieren, die über eine dichte, überstehende Abdeckung verfügen. Die Seiten müssen gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein.

Hintergrund ist die Ausbreitung der Geflügelpest. Im Nürnberger Land gibt es zwar keinen nachgewiesenen Fall der Erkrankung, die nach jetzigem Kenntnisstand für Menschen ungefährlich ist, aber in den Landkreisen Bayreuth und Erlangen-Höchstadt. Gestern meldete das Landratsamt Erlangen, dass nach einem ersten Fall Anfang des Jahres das Virus nun auch bei einem Schwan gefunden worden sei. Hinzu kommt ein Ausbruch bei Schwandorf – dort wurden 52 .000 Hühner getötet.

Weitere Vorschriften

Neben der Stallpflicht gelten ab morgen weitere Vorschriften: Halter, die unter 100 Vögel haben, müssen jeden Werktag Aufzeichnungen über gestorbene Tiere anfertigen. Wer bis zu 1000 Vögel in seinem Stall hat, muss zudem die pro Werktag gelegten Eier erfassen. Ohnehin sind schon seit Anfang Februar Hygienemaßnahmen Pflicht, zu denen etwa das Bereithalten einer Desinfektionsvorrichtung für Schuhe gehört.


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Bereits damals kritisierten Hobbyhalter die aus ihrer Sicht überzogenen Vorgaben. „Ich kann das alles auf meinem Hof einfach nicht umsetzen“, so ein Hersbrucker, der anonym bleiben wollte. Vor allem die Stallpflicht ist vielen ein Dorn im Auge: „Man kann Hühner und Gänse höchstens zwei Wochen einsperren, danach fangen sie an sich zu zerfleischen“, erklärte Hans-Joachim Haas, Vorsitzender des Kleintierzuchtvereins Nürnberger Land. Viele Züchter mit kleineren Beständen hätten in den vergangenen Jahren aufgehört. Diese Entwicklung werde sich nun beschleunigen. Übrig blieben Großbetriebe.

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