Keine Grabsteine aus Kinderarbeit

12.12.2012, 09:43 Uhr
Die Stadt will dafür sorgen, dass keine Grabsteine aus Kinderarbeit auf den Friedhöfen stehen.

© Renner Die Stadt will dafür sorgen, dass keine Grabsteine aus Kinderarbeit auf den Friedhöfen stehen.

Ab 15. Januar 2013 müssen Steinmetze jedem Grabmalantrag entweder eine Erklärung beilegen, aus der hervorgeht, dass der Stein in der Europäischen Union oder der Schweiz hergestellt und bearbeitet worden ist, oder für Steine aus anderen Herstellungsländern ein entsprechendes Zertifikat vorlegen. Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis, „dass Anträge ab 15. Januar ohne diese Erklärung nicht mehr behandelt werden können und an die Antragsteller mit einer entsprechenden Bemerkung zurückgesandt werden müssen“. Die Stadt hat Steinmetzen eine Übergangsfrist von einem halben Jahr zur satzungskonformen Umstellung ihres Sortiments eingeräumt.

Ein Steinmetzunternehmen aus der Region hatte daraufhin ein Normenkontrollverfahren zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht, das der Stadt Nürnberg die Regelungskompetenz für eine solche Bestimmung absprach. Zwischenzeitlich hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Stadt im Zuge ihres in Art. 11 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung verbrieften Selbstverwaltungsrechts diese Regelung sehr wohl treffen darf; der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich dieser Auffassung angeschlossen.
 

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