Stadt und Regierung streiten über Tempolimit vor Schulen

29.7.2012, 12:00 Uhr
Stadt und Regierung streiten über Tempolimit vor Schulen

© Hans-Joachim Winckler

In drei Fällen rät die Regierung der Stadt dringend, die Tempo 30-Regelung wieder aufzuheben, weil dort keine rechtssichere Begründung für die Anordnung gegeben sei. Laut Maly wird die Stadt den Rat befolgen und die Schilder wieder abschrauben.

In sieben Fällen gibt es unterschiedliche Auffassungen. Stadt und Regierung wollen noch einmal darüber reden, sobald das Verwaltungsgericht in Ansbach über die Klage eines Anwohners entschieden hat, der gegen die reduzierte Geschwindigkeit an einer Schule juristisch vorging. Das Verfahren bezieht sich auf die Reutersbrunnenstraße, wo juristisch geprüft wird, ob eine Gefährdungslage vorliegt. Betroffen sind das Dürer-Gymnasium und die Reutersbrunnenschule. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt es aber bei Tempo 30 bei den strittigen sieben Schulen.

Die Stadt Nürnberg hatte mit Beginn des Schuljahres 2011/12 vor Schulen, die an Tempo 50-Straßen liegen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 eingeführt. Grundsätzlich ist eine pauschale Festsetzung von Tempo 30 an Schulen ohne Würdigung der örtlichen Verkehrssituation bislang rechtlich nicht möglich. Die Straßenverkehrsordnung setzt für die Einführung von Tempo 30 eine besondere Gefahrenlage voraus. Die Regierung als Rechts- und Fachaufsichtsbehörde hat die Nürnberger Regelung aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung überprüft. An acht Schulen hat die Regierung die Entscheidung der Stadt akzeptiert, allerdings gilt in drei Fällen nur noch auf einer Straßenseite Tempo 30. Maly kann das akzeptieren, weil Schülerinnen und Schüler von der Straßenbahn aus in der Regel nur eine halbe Straße überqueren.

 

 


Bei elf Schulen soll die Tempo 30-Streckenregelung in eine Tempo 30-Zonenregelung überführt werden, weil bereits im Umfeld der Schulen Tempo 30-Zonen existieren. Diese Umwandlung setzt aber einen Stadtratsbeschluss voraus und wird wahrscheinlich nicht ohne bauliche Maßnahmen umzusetzen sein. Den Stadtratsbeschluss kann aber die Regierung in Ansbach nicht aufheben.

Maly will in jedem Fall eine politische Initiative starten, die vor sensiblen Kindereinrichtungen die Einführung von Tempo 30 möglich macht. Es müsse nicht immer erst ein Unfall passieren, um eine generelle Gefahrenlage vor Schulen und Kindereinrichtungen festzustellen.
 

 

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