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Maskenpflicht oder nicht? Das gilt beim Friseur in Bayern

4.4.2022, 11:09 Uhr

Seit Sonntag, 3. April, sind die 3G- und die Maskenpflicht nicht mehr in der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgeschrieben. Das Masketragen wird lediglich empfohlen. Friseure können aber weiterhin über ihr Hausrecht eine Masken- oder Testpflicht einfordern. Es kommt also auf den Friseursalon an, ob noch Corona-Einschränkungen gelten oder nicht. Am besten informiert man sich vorab telefonisch oder online.

Vorab brauchte man in Bayern für einen Friseurbesuch noch einen 3G-Nachweis. Diese Nachweispflicht ist in Bayern fast überall entfallen. Lediglich an besonders schützenswerten Orten wie im Krankenhaus oder Altenheim braucht man als Besucher noch einen negativen Test.

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