Ausgezeichnete Steuerberaterin

21.10.2016, 17:37 Uhr
Ausgezeichnete Steuerberaterin

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Jede Änderung bedeutet Beratungsbedarf – und so versteht sich die Fachtagung als Bildungsveranstaltung für Steuerberater. Die Referenten werden über Besonderheiten im Bilanzsteuerrecht und aktuelle Entwicklungen für Familienunternehmen sprechen. Auch wird der Förderpreis der Nürnberger Steuergespräche e.V. verliehen – und mit Daniela Endres-Reich wird eine Steuerberaterin für ihre Arbeit ausgezeichnet, die in Erlangen, an der Friedrich-Alexander-Universität, promoviert hat. Ihre Doktorarbeit trägt den sperrigen Titel „Mehrwertsteuergruppe nach Artikel 11 Mehrwertsteuersystemrichtlinie“, doch im Schrank soll die Arbeit nicht verstauben, hofft die Preisträgerin.

Sie hat Internationales Wirtschaftsrecht studiert, und war nach ihrem Studium vier Jahre am Lehrstuhl für Steuerrecht und Öffentliches Recht als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Dort entstand auch die Arbeit, mittlerweile ist die 30-Jährige als Steuerberaterin bei der Kanzlei Rödl & Partner in München tätig.

Ihr Thema (es dreht sich um umsatzsteuerliche Organschaften) beschäftigte bereits mehrfach den Bundesfinanzhof, die Urteile gingen in verschiedenste Richtungen, so Endres-Reich, und belegen das Spannungsverhältnis, das in dem Thema stecke. Das Konstrukt der Organschaft dient der Verwaltungsvereinfachung. Mehrere Unternehmen, die auf eine bestimmte Art und Weise miteinander verbunden sind, können umsatzsteuerlich als Einheit zusammengefasst werden. Als Folge ist ausschließlich der sogenannte Organträger als Unternehmer für das bestehende Gesamtunternehmen und damit als Steuerschuldner zu betrachten. Aus Unternehmersicht ist die Organschaft ein beliebtes Gestaltungsmittel. So kann ein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigtes Unternehmen durch Begründung einer Organschaft die Umsatzsteuerbelastung für Leistungen innerhalb des Organkreises verhindern.

Dies klingt jetzt alles furchtbar theoretisch, doch tatsächlich bietet die Doktorarbeit konkrete Handlungsempfehlungen. Denn, so stellt die Autorin fest, für die europarechtliche Vorgabe sei die deutsche Gesetzgebung derzeit noch zu eng. Der Preis wird von dem Verein Nürnberger Steuergespräche getragen. Zweck des Vereins ist die Förderung der Wissenschaft, Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Steuerrechts, der betrieblichen Steuerlehre und des Prüfungswesens am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.

Mitgliedschaft offen

Zu den Gründungsmitgliedern gehören neben der Steuerberaterkammer Nürnberg und dem Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. die drei Inhaber der Lehrstühle für „Steuerrecht“, „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ und „Prüfungswesen“. Die Mitgliedschaft steht nicht nur Steuerberatern, vereidigten Buchprüfern und Wirtschaftsprüfern offen, sondern allen im Bereich der Besteuerung und Prüfung Engagierten.

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