Ausgleich für Rufbereitschaft

22.3.2016, 19:31 Uhr

Klinikärzte in ganz Deutschland leisten Jahr für Jahr viele Millionen Überstunden. Keinerlei Vergütung für ihre Rufbereitschaft erhielten bislang die rund 3000 beamteten Ärztinnen und Ärzte an den bayerischen Universitätskrankenhäusern. Sie waren auch noch schlechter gestellt als die im selben Klinikum arbeitenden angestellten Mediziner, denen eine pauschale Vergütung in Form einer Bezahlung zusteht. Benachteiligt waren sie überdies gegenüber Bundesbeamten oder auch bayerischen Polizeibeamten. Letzteren wird seit 2003 für die Zeit der Bereithaltung im Rahmen der Rufbereitschaft ein Freizeitausgleich gewährt.

Prof. Dr. Dieter Heuß (Erlangen), Vorsitzender des Verbands Hochschule und Wissenschaft (vhw), und seine Kollegen starteten deshalb 2014 eine politische Initiative, um eine Gleichstellung der beamteten Ärzte an Universitätskliniken mit den angestellten Ärzten sowie den Bundesbeamten zu erreichen. Dies gelang nun mit Unterstützung der Münchner Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper und Oliver Jörg (beide CSU).

Eine in Kürze in Kraft tretende Verwaltungsvorschrift sieht nun einen Freizeitausgleich von 12,5 Prozent und weitere Verbesserungen für die beamteten Ärzte an bayerischen Universitätskliniken vor.

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