Bahnhof Kirchehrenbach: Grünes Licht für isländisches Café kommt zu spät

10.8.2019, 16:00 Uhr
Bahnhof Kirchehrenbach: Grünes Licht für isländisches Café kommt zu spät

© Foto: Edgar Pfrogner

Geklagt hatte der Anrainer am Donnerstag vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht. Zum Ende der Verhandlung nahm der Rechtsanwalt des Klägers – der Anrainer selbst war nicht persönlich anwesend – seine Klage gegen den Freistaat Bayern zurück.

Betrieb von 9 bis 22 Uhr

Ernst König, der vorsitzende Richter, hatte zuvor wissen lassen, dass die Beschwerde wenig Aussicht auf Erfolg haben werde. Damit gibt es jetzt "grünes Licht" für das Vorhaben mit dem Namen "Café Nordlicht". Doch das kommt zu spät. Auf NN-Nachfrage heißt es von Thordis Wiencke, die zusammen mit Axel Orlygsson das Café betreiben wollte: "Wir haben das Projekt in Kirchehrenbach aufgegeben." Trotz zurückgezogener Klage.

Wiencke befürchtet, es könne zu weiteren Klagen kommen, sobald einmal das Café geöffnet ist. "Darauf haben wir schlicht keine Lust", sagt Wiencke. Für das Café im seit Jahren leerstehenden Bahnhofsgebäude müsste das Gastronomenpaar viel Geld investieren. Diese Investition sieht Winke in Gefahr, käme es zu erneuten Klagen.

In dem geplanten Café sollten im Gebäude 50 und im Außenbereich 16 Sitzplätze entstehen sowie davor acht Parkplätze. Für das strittige Vorhaben gibt es keinen Bebauungsplan. Betrieben werden sollte die kleine Gaststätte von morgens 9 Uhr bis um 22 Uhr. Die letzten Bewirtungen sollen um 21.30 Uhr beendet sein.

Beabsichtigt war, vor allem Wanderer, Radfahrer und Einheimische zu verköstigen – mit Kaffee, Eis und Imbissspeisen. Orlygsson ist seit 15 Jahren mit der Island-Bar "Nordlicht" am Hollfelder Spitalplatz ansässig. Auf das Geschäft dort wolle man sich jetzt verstärkt konzentrieren.

Auflagen bereits verhängt

Das Landratsamt Forchheim genehmigte im Januar den Bauantrag, verhängte jedoch schon im Vorfeld Auflagen hinsichtlich der Lärmschutz-Maßnahmen. Unter anderem hätten Türen und Fenster des Lokals weitgehend geschlossen bleiben müssen, insbesondere während der Abendzeit bis 22 Uhr. Wie die Küchenabluft geleitet werden muss, auch das wurde bereits vorgegeben. Zudem gab es bereits eine Vorgabe, in welchem Zeitraum der Lieferverkehr erlaubt ist.

Der Kläger, dessen Wohngebäude sich etwa 100 Meter von dem geplanten Café befindet, widersprach dennoch der Baugenehmigung. Er glaubte, dass die Lärmschutzmaßnahmen für eine Gaststätte mit dieser Anzahl an Gästen nicht ausreichend seien. Unter anderem auch, weil das Bahnhofsgebäude nicht vorschriftsmäßig isoliert sei, da es sich um einen Bretterverschlag handele.

Ständig zugeparkt

Als weitere unzulässige Lärmbelästigung führte er an, dass der Parkplatz am Bahnhof, eine Sackgasse, schon jetzt am "Park & Ride"-Parkplatz ständig zugeparkt sei. Hinzu komme der Verkehr zum und vom angrenzenden Kindergarten.

Richter Ernst König erklärte zum Prozessauftakt, dass schon allein die Entfernung des Wohngebäudes des Klägers mit einer ausreichenden Entfernung von 100 Metern für die Beschwerde bedenklich sei. "Da haben wir Verfahren mit weit geringeren Abständen."

Die Wandstärke des Bahnhofgebäudes betrage rund 30 Zentimeter und sei möglicherweise nur mit Brettern verschalt, gab eine der Umweltbeauftragten des Landratsamts zu bedenken. Für das Lokal war ein automatisches Türschließsystem geplant. Die Hin- und Abfahrt sollte über die seitliche Bahnlinie erfolgen.

Noch bevor der Anrainer seine Klage zurückgezogen hat, untermauerte der Richter: "Ich kann das Unbehagen des Nachbarn nachvollziehen, aber ich sehe wenig Erfolgsaussichten."

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