Regelung gilt schon ab Mitte 2022

Bayern führt Solarpflicht für Supermärkte und Kitas ein: Das sind die neuen Vorgaben

26.11.2021, 05:53 Uhr
Auch mit Solarpflicht werden in Zukunft wohl nur wenige Dächer in Bayern so aussehen wie auf diesem Foto: Nur ein Drittel der geeigneten Dachflächen muss bei Neubauten im Freistaat künftig von Solarmodulen bedeckt sein.

© Jens Büttner, dpa Auch mit Solarpflicht werden in Zukunft wohl nur wenige Dächer in Bayern so aussehen wie auf diesem Foto: Nur ein Drittel der geeigneten Dachflächen muss bei Neubauten im Freistaat künftig von Solarmodulen bedeckt sein.

Jetzt kommt sie also tatsächlich, die Solarpflicht für Bayern. Seit Ministerpräsident Markus Söder (CSU) diese im Juli 2020 erstmals ankündigte, war die Nervosität groß unter potenziellen Bauherren. Doch viele konnten sich die obligatorischen Investitionen in Solarmodule noch sparen, die Photovoltaik-Pflicht wurde immer wieder verschoben und nicht weiter konkretisiert. Sie drohte, zum Rohrkrepierer zu werden.

PV-Pflicht für Hotels und Logistikzentren

Doch damit ist nun Schluss. Das bayerische Kabinett hat ein überarbeitetes Klimaschutzgesetz beschlossen, mit dem auch eine Änderung der Bayerischen Bauordnung einhergeht. Dadurch werden Solaranlagen schon ab dem 1. Juli 2022 für alle gewerblichen und industriellen Neubauten verpflichtend, also etwa auch für Supermärkte, Hotels, Logistikzentren oder Produktionsstätten.

Entscheidend ist dabei der Antrag auf Baugenehmigung oder das Einreichen der vollständigen Bauunterlagen. Gehen diese nach besagtem 1. Juli ein, so fällt der Bau unter die Neuregelung, Solarpaneele werden zur Pflicht. Der Landtag muss diesem Kabinettsbeschluss zwar offiziell noch zustimmen, dies gilt aber als sicher.

„Wir begrüßen, dass hier zumindest eine Sache mit dem neuen Klimaschutzgesetz konkretisiert wird, während es dem Gesetz sonst abgesehen von den allgemeinen Reduktionszielen völlig an Verbindlichkeiten fehlt. Es gibt keine Antwort darauf, wie man diese Ziele erreichen will. Und auch die Solarpflicht betrifft durch die Begrenzung auf Neubauten ja nur sehr wenige Gebäude“, verdeutlicht Martin Stümpfig, Sprecher für Energie und Klimaschutz der Grünen-Landtagsfraktion.

So viel Dachfläche muss für Solarmodule genutzt werden

Zumindest ist durch die Neuregelung aber schon festgelegt, dass die PV-Pflicht künftig für mehr Bauten relevant sein wird als zu Beginn. So gilt sie ab Anfang 2025 auch für alle gewerblichen und industriellen Bestandsgebäude, deren Dach vollständig erneuert wird.

Vor allem aber wird die Solarpflicht zum 1. Januar 2023 noch einmal deutlich ausgeweitet. Ab dann gilt sie auch für alle sonstigen neuen Nichtwohngebäude, also etwa für Kitas, Schulen, Sporthallen und Kulturbauten. Auch hier wird die Regelung ab 2025 auf Bestandsgebäude ausgeweitet, wenn deren Dach komplett erneuert wird.

Freilich bedeutet das alles noch längst nicht, dass die Eigentümer sämtliche Dachflächen mit Modulen belegen müssen. Dafür gibt es jede Menge Einschränkungen. Zunächst muss ohnehin nur ein Drittel der geeigneten Dachfläche ausgestattet werden. Und was als „geeignet“ gilt, wird sowieso noch viel Anlass zu Diskussionen bieten. In der Bauordnung steht hierzu künftig: „Dachflächen sind insbesondere nicht geeignet, soweit sie der Belichtung oder Be- und Entlüftung dienen.“

Welche Ausnahmen gibt es für die Solarpflicht?

Ausgenommen sind ansonsten zwar nur Gebäude mit Dachflächen bis zu 50 Quadratmetern, Wohngebäude, Garagen, Carports, Gewächshäuser oder Traglufthallen. Allerdings gibt es neben städtebaulichen Satzungen und örtlichen Bauvorschriften noch ein weiteres Schlupfloch: Die Solarpflicht entfällt, wenn die Anlagen auf einem Gebäude technisch unmöglich sind oder nur durch einen unangemessenen Aufwand umgesetzt werden können. Vor allem also, wenn man nachweisen kann, dass die Ausgaben innerhalb der üblichen Nutzungsdauer nicht erwirtschaftet werden können.

Sobald der Landtag die Änderungen beschlossen hat, gilt übrigens auch eine Solarpflicht für die 8000 staatlichen Dächer, in diesem Fall also auch für alle Bestandsgebäude. Zeitliche Vorgaben zur tatsächlichen Umsetzung gibt es hierbei aber nicht. In der Bauordnung soll künftig lediglich stehen, dass die Anlagen „im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel“ zu installieren sind.

Eine Solarpflicht für private Neubauten, die Markus Söder ursprünglich schon für 2022 angekündigt hatte, ist dagegen noch nicht konkret in Sicht. Sollte sie kommen, darf man trotz aller Investitionskosten wohl nicht mit hoher staatlicher Förderung rechnen. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hatte erst jüngst wieder betont, dass PV-Anlagen sich langfristig für die Betreiber finanziell lohnen.

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