Einfuhr legaler Ware ist erlaubt

Böllerverbot: Kommen jetzt die illegalen Kracher aus Tschechien?

29.12.2021, 05:50 Uhr
Angesichts des Böllerverbots könnte illegale Ware aus Polen und Tschechien mit sehr viel größerer Sprengkraft nach Deutschland kommen, befürchten Experten. Im Bereich des Hauptzollamtes Nürnberg wurden aber im Jahr 2020 insgesamt 585 Kilo Feuerwerkskörper sichergestellt.

© Christian Ohde/imago images Angesichts des Böllerverbots könnte illegale Ware aus Polen und Tschechien mit sehr viel größerer Sprengkraft nach Deutschland kommen, befürchten Experten. Im Bereich des Hauptzollamtes Nürnberg wurden aber im Jahr 2020 insgesamt 585 Kilo Feuerwerkskörper sichergestellt.

Zerfetzte oder abgesprengte Hände, tiefe Platzwunden und schlimme Augenschäden - das befürchten viele an Silvester, obwohl in Deutschland erneut ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper verhängt wurde. "Es wird immer von abgerissenen Händen gesprochen. Bei uns zugelassenes Silvesterfeuerwerk ist physikalisch gar nicht dazu in der Lage", sagte jüngst Markus Strasser von Röder Feuerwerk in Schlüsselfeld (Landkreis Bamberg), einem der größten deutschen Online-Händler für Privatfeuerwerk. Solche Verletzungen seien typischer für illegale Ware aus Polen und Tschechien, die eine sehr viel größere Sprengkraft haben.

Diese Produkte könnten nun angesichts des Böllerverbots in sehr viel größerem Umfang ins Land kommen, befürchten Experten. Feuerwerkskörper dürfen in Deutschland in diesem Jahr zwar nicht mehr verkauft werden - mit Ausnahme von sogenanntem Jugendfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk - wohl aber auf Privatgrundstücken entzündet werden. 2020 war das anders. Etliche Kommunen, darunter Nürnberg, verhängten ein komplettes Abbrennverbot, das auch für Privatgrundstücke galt.

Möglich ist daher heuer, Feuerwerkskörper aus den vergangenen Jahren zu entzünden. Hier sollte man unbedingt sicher gehen, dass sie noch haltbar sind und trocken gelagert wurden. Denn wenn das Feuerwerk feucht wird, wird die Zündung unberechenbar. Normalerweise sollte es nach etwa fünf Sekunden knallen. "Wenn die Böller nicht richtig gelagert wurden, kann das auch mal 15 bis 20 Sekunden dauern - oder auch nur eine Sekunde", erklärt der Neumarkter Feuerwerkhändler Dieter Koller. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) rät deshalb davon ab, privat und unter nicht kontrollierten Bedingungen über längere Zeit gelagerte Böller zu entzünden.

Blitzknallsätze sind verboten

Falls man keine solchen Feuerwerkskörper mehr besitzt, bleibt noch der Weg ins Ausland. Im Fall von Bayern zieht es die meisten nach Tschechien. Die BAM empfiehlt zwar, Böller nur in Deutschland zu kaufen, erlaubt ist es aber, auch nach Polen und Tschechien zu fahren.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2, unter die die in Deutschland verkäuflichen Raketen, Knallkörper und Batterien üblicherweise fallen, gibt es auch im Ausland. Sie dürfen grundsätzlich nach Deutschland eingeführt werden. Allerdings muss man dafür mindestens 18 Jahre alt sein - auch wenn die jeweilige Pyrotechnik bereits ab 16 Jahren zugelassen sein sollte. Ausgenommen sind grundsätzlich nur Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz, Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse, Schwärmer und pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz. Für Feuerwerkskörper der Kategorie F3 und F4 ist eine gesonderte Erlaubnis nötig.

Deutsche Gebrauchsanweisung ist nötig

Wichtig ist, dass eine Gebrauchsanweisung vorhanden ist, die der Käufer versteht. Sie sollte auf Deutsch sein. Bei nicht für den deutschen Markt bestimmter Ware ist das häufig nicht der Fall.

Außerdem muss das Feuerwerk nachweislich offiziell geprüft sein. Geprüftes Feuerwerk erkennt man an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die Kennnummer 0589 steht für die BAM.

Ist all dies erfüllt, kann man die Feuerwerkskörper legal nach Deutschland einführen. Offiziell darf man als Privatperson bis zu 50 Kilo Böller in seinem Auto transportieren, herangezogen wird dabei das Gesamtgewicht der Ware mitsamt Verpackung.

Gewerblich mit Böllern unterwegs?

"Verboten ist das trotz legaler Ware, wenn der Anschein erweckt wird, dass hier jemand gewerblich unterwegs ist. Wenn jemand einen kompletten Kleintransporter vollgeladen hat, glaubt niemand, dass das nur für den Privatgebrauch ist", sagt ein Sprecher des Hauptzollamtes Regensburg. Streitfälle gebe es sehr selten. Meist sei schnell klar, dass ein solcher Transport nur gewerblich sein könne.

Trotz aller Befürchtungen gibt es bislang laut Zoll noch keine Hinweise darauf, dass in diesem Jahr verstärkt illegale Ware aus Tschechien nach Bayern kommt. Auch im vergangenen Jahr, als bereits ein Böllerverbot bestand, konnte man dies nicht feststellen. Ganz sicher kann man es in diesem Jahr aber noch nicht sagen: Die meisten Transporte finden kurz vor Silvester statt, also ab dem 27. Dezember.

"Nach unserer Risikoanalyse lohnt es sich nicht, den Kontrollbetrieb darauf auszurichten. Wir machen weiter ganzheitliche Kontrollen und schauen neben Zigaretten, Betäubungsmitteln und Waffen eben auch nach Pyrotechnik. Aber die Leute dürfen das offiziell einführen und auf Privatgrund schießen. Und nur die wenigsten haben was dabei", erklärt der Regensburger Zoll-Sprecher.

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