Fakten, Smileys, Vorbehalte

Das Kreuz mit dem Kreuz: Wie wählt man korrekt?

25.9.2021, 19:46 Uhr
Vorbehalte haben hier keinen Platz: Auf dem Wahlzettel darf nichts zusätzlich vermerkt werden.

© Oliver Zimmermann via www.imago-images.de, NN Vorbehalte haben hier keinen Platz: Auf dem Wahlzettel darf nichts zusätzlich vermerkt werden.

Auf den Stimmzettel gehört bei der Wahl zwingend ein Kreuz. Oder etwa nicht?

Behauptung: Wenn man etwas anderes als ein Kreuz im vorgesehenen Kreis macht, ist die Stimme ungültig.

Bewertung: Falsch.

Fakten: "Der Wille des Wählers muss eindeutig zu erkennen sein", beschreibt der Bundeswahlleiter die Voraussetzung dafür, dass eine Stimme gültig ist. So muss durch ein Kreuz "oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht werden", welchem Kandidaten oder welcher Partei die Stimme gelten soll.

Ein Smiley geht nicht

Auch bei einer Kennzeichnung außerhalb des dafür vorgesehenen Kreises kann eine Stimme gültig sein - wenn "deutlich erkennbar" ist, welche Bewerberin oder Partei markiert wurde, so der Bundeswahlleiter. Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn per Smiley oder Vergleichbarem gewählt wurde, da dies "mehrdeutig" sei. Außerdem darf man auf dem Zettel keinen verbalen Zusatz oder Vorbehalt vermerken.

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