Corona: Das ändert sich ab Montag im Handel

11.4.2021, 12:13 Uhr
In Regionen mit hohen Infektionswerten können Menschen ab Montag viele Geschäfte nur noch mit Termin und negativem Corona-Test betreten.

© Angelika Warmuth, dpa In Regionen mit hohen Infektionswerten können Menschen ab Montag viele Geschäfte nur noch mit Termin und negativem Corona-Test betreten.

Nicht nur für die Schulen ändert sich am Montag einiges, sondern auch für den Einzelhandel. Ab dem 12. April gelten in Bayern in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 liegt, neue Regeln.

Einzelne Kunden müssen vorher einen Termin für einen fest begrenzten Zeitraum buchen („Click & Meet“). Neben der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ist zudem die Vorlage eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus nötig.

Wie das bayerische Gesundheits- und Wirtschaftsministerium in einer gemeinsamen Erklärung klarstellt, darf ein so genannter PCR-Test dabei nicht älter als 48 Stunden, ein Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein.

Geschultes Personal

Ein Schnelltest vor oder im Laden muss von medizinischen Fachkräften oder geschultem Personal vorgenommen werden.

Die Ladengeschäfte können dabei selbst (oder in Kooperation mit einem privaten Dienstleister) Schnelltests zum Beispiel vor dem Geschäft oder in geeigneten Räumen anbieten.

Über das Ergebnis wird durch die Teststellen ein Nachweis ausgestellt, der dann bei Betreten des Ladengeschäfts vorzulegen ist, aber auch für andere Ladengeschäfte für höchstens 24 Stunden gilt.

Ob die Selbsttests von den Läden bereitgestellt werden oder von den Kunden mitgebracht werden müssen, "legen die Läden im Rahmen der Kommunikation mit ihren Kunden fest", heißt es in der Mitteilung.

Feste Wartebuchten

Alternativ können auch selbst organisierte und selbst finanzierte Selbstteststationen des Betreibers mit geschultem Personal eingesetzt werden. Dabei muss in jedem Fall eine Zuordnung des Ergebnisses gewährleistet sein (z.B. durch feste Wartebuchten).

Laut der Mitteilung wird an einer Lösung gearbeitet, Selbsttests mit digitalem Testnachweis zu kombinieren, um auch das Betreten anderer Ladengeschäfte zu ermöglichen. Derzeit ist der Markt der Selbsttests aber "noch im Aufbau und die digitale Nachweislösung noch in Vorbereitung."

Bislang berechtigt der Selbsttest unter Aufsicht daher nur für das Betreten des jeweiligen Ladens, vor dem der Selbsttest durchgeführt wurde.

Handel in Alarmbereitschaft

Der bayerische Einzelhandel befürchtet, dass die neuen Vorschriften noch mehr Menschen vom Einkaufen abhalten. „Leider ist es so, dass das Einkaufen dadurch noch schwieriger gemacht wird“, sagte Handelsverband-Sprecher Bernd Ohlmann in München. Der Aufwand sei so groß, dass vermutlich noch mehr Kundinnen und Kunden lieber im Internet bestellten als ins Geschäft zu gehen.

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