Wenn sich die Eltern nicht einigen

Corona-Impfung Ja oder Nein? Kinder dürfen oft selbst entscheiden

22.10.2021, 13:28 Uhr
Geht eine Ehe in die Brüche, leiden vor allem die Kinder. Wer den Partner vor dem eigenen Kind schlecht macht, stürzt es in einen Loyalitätskonflikt.  

© Silvia Marks/dpa Geht eine Ehe in die Brüche, leiden vor allem die Kinder. Wer den Partner vor dem eigenen Kind schlecht macht, stürzt es in einen Loyalitätskonflikt.  

Die Mutter ist für die Impfung, der Vater dagegen – und dann? Bedeutet die Impfentscheidung für Scheidungskinder eine weitere Zerreißprobe? Ob Kinder und Jugendliche gegen das Coronavirus geimpft werden sollen, beschäftigt auch die Gerichte. Doch wie ist die Rechtslage, wenn ein Elternteil Impfskeptiker, der andere Befürworter ist?

Jüngst ging am Nürnberger Familiengericht ein Eilantrag von Eltern eines 13-jährigen Jungen ein, so Eva Mahall, Richterin am Amtsgericht und Leiterin der Familienabteilung.

Die Mutter des Jungen und ihr Ex-Mann haben das gemeinsame Sorgerecht. Entscheiden hier Richter, ob der Junge gegen Corona geimpft werden darf oder nicht? Wie ist dieser Konflikt zu lösen?

Keine Einigung über Impfung des Kindes

Juristen sind keine Ärzte – sie können medizinische Risiken nicht ermessen. Deshalb wägen sie auch nicht ab zwischen den Risiken, die mit einer Impfung verbunden sind und jenen Gesundheitsgefahren, denen ein nicht immunisiertes Kind ausgesetzt ist.

Damit Richter über Expertenwissen verfügen können – nicht anders ist es im Streit um Baumängel oder Medizinpfusch – wird auf Gutachten gesetzt. Den aktuell anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnis spiegeln die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo) wieder, doch automatisch folgen die Richter dieser Empfehlung nicht. Schließlich können im Einzelfall auch medizinische Gründe gegen eine Impfung sprechen.

Ein Kinder- und Jugendarzt impft eine junge Frau mit dem Corona-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer. Sechs von zehn Eltern würden laut einer Umfrage ihr Kind gegen Corona impfen lassen

Ein Kinder- und Jugendarzt impft eine junge Frau mit dem Corona-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer. Sechs von zehn Eltern würden laut einer Umfrage ihr Kind gegen Corona impfen lassen © Fabian Sommer, dpa

Bei Angelegenheiten, die für das Kind von "erheblicher Bedeutung" sind – wie eine Impfung – braucht es das "Ja" beider sorgeberechtigter Elternteile. So will es das Gesetz.

Kindeswohl steht an erster Stelle

Doch die Eltern des 13-Jährigen konnten sich partout nicht einigen. Richterin Eva Mahall verweist daher auf Paragraf 1628 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Norm sieht vor, dass das Familiengericht einem der beiden die alleinige Entscheidung übertragen kann.

Wer verfolgt für das Kindeswohl das bessere Konzept? Bereits im Mai 2017 stützte sich der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZB 157/16) auf die StiKo. Damals ging es noch nicht um den Schutz vor einer Covid-Erkrankung, hier stritten Eltern um eine Schutzimpfung für ein vierjähriges Mädchen gegen Masern.

Die Empfehlung der StiKo geht vor

Die Mutter sprach von der "Lobbyarbeit von Pharmaindustrie und der Ärzteschaft" und vertrat die Auffassung, dass das Risiko für Impfschäden das Infektionsrisiko überwiege.

Der Vater trat hingegen für die empfohlenen Schutzimpfungen der StiKo ein. Er sei für die Entscheidung über die Durchführung der Impfungen besser geeignet, so die Richter damals, da er offener sei und sich an den Empfehlungen der Kommission – aus Sicht des BGH "medizinischer Standard" – orientiere.

"Außerdem kann man ein Kind ja auch mal fragen!", merkt Eva Mahall an. Vor allem, wenn Alter und Einsicht zeigen, dass sich das Kind eine eigenständige Meinung bilden kann.

Haben Kinder und Jugendliche bei der Entscheidung "(Corona-)Impfung Ja oder Nein?" ein Mitbestimmungsrecht? Eine Impfung ist eine "erhebliche Angelegenheit". Zwischen 14 und 16 Jahren kommt es darauf an, ob Jugendliche abwägen können. Ab 16 Jahren kann ein Jugendlicher in aller Regel selbst entscheiden. Eine starre Altersgrenze, ab der ein Kind über einen medizinischen Eingriff entscheiden darf, gibt es jedoch nicht.

Von gemeinsamem Willen wird ausgegangen

Was bedeutet dies für einen Arzt? Muss ein Hausarzt, der impft, vor dem Piks die schriftliche Genehmigung der Eltern fordern? Oder ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt, der einen Rachenabstrich vornimmt, darauf bestehen, dass Mama und Papa das Kind gleichzeitig in die Praxis begleiten? Der BGH verlangt von den Ärzten, nach der Schwere der geplanten Eingriffe zu unterscheiden.

In Routinefällen kann der Arzt davon ausgehen, dass der anwesende Elternteil über eine gemeinsame Einwilligung verfügt – und muss bei der Untersuchung des Sprösslings nicht nach dem Plazet von Mutter und Vater fragen. Wird der Eingriff intensiver (etwa im Fall einer OP) muss sich der Arzt Gewissheit verschaffen, dass auch der nicht erschienene Elternteil mit der Behandlung des Kindes einverstanden ist, so der BGH anlässlich der Herzoperation eines Kindes (Az.: VI ZR 288/87).

Und die seelische Gesundheit der Kinder? Heute ist eine Scheidung kein Kainsmal mehr, wie noch vor drei bis vier Jahrzehnten, doch Streit ist Alltag in den Sitzungssälen, an deren Eingang ein Lichtkasten mit der Leuchtschrift "Nicht öffentlich" hängt. Oft fließen Tränen.

Sie sollen aufhören zu streiten

"In keiner Abteilung der Justiz sitzen so häufig zusätzliche Wachleute zur Sicherheit in den Verfahren, wie im Familiengericht", so Justizsprecher Friedrich Weitner.

Eva Mahall: "Sag meinen Eltern, sie sollen aufhören zu streiten. Das wünschen sich Kinder immer wieder, wenn wir Familienrichter sie anhören." Damit ist das Kerngeschäft des Familiengerichts beschrieben: Spannungen mit den Mitteln des BGB abzubauen.

Einigen sich Mütter und Väter in Sachen Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmung nicht, zieht Eva Mahall ihre Robe gar nicht erst an. Sie spricht erst in einem Büro, in dem es auch Spielzeug und Malsachen gibt, mit den Kindern.

"Wir befragen schon sehr lange Kinder ab dem dritten Lebensjahr", so Mahall. Seit Juli 2021 schreibt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen in vielen Fällen ausdrücklich vor, dass die Richter Kinder bereits ab Geburt sehen sollen.

Häufig fühlen sich Kinder als Zankapfel

Natürlich "sprechen" die Richter nicht mit Säuglingen. "Das Familiengericht verschafft sich einen Eindruck von den familiären Verhältnissen", sagt Eva Mahall; das Gericht bestellt dazu auch Verfahrensbeistände, das sind die Anwälte des Kindes. So sollen unabhängig von den Eltern deren Interessen ausgelotet und vertreten werden.

Bei der Anhörung der Kinder ist ein Verfahrensbeistand dabei, nicht aber die Eltern. "Häufig fühlen sich Kinder als Zankapfel – sie glauben, dass sie daran schuld wären, dass sich ihre Eltern scheiden lassen", so Mahall.

Ihre wichtigste Botschaft an die Kinder: Sie sollen ihre Sicht auf die Situation schildern – doch sie sind es nicht, die streiten und entscheiden müssen. Es sind die Erwachsenen, die eine Lösung finden müssen.

Ihr Tipp für Erwachsene: Trennen sich Eltern mit Kindern, bieten etwa der Kinderschutzbund, die Caritas, die Stadtmission und auch das Jugendamt Hilfe und Beratung an.

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