Übernachten im Freien

Wildcampen in Bayern: Was ist erlaubt - und was verboten?

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4.8.2023, 08:30 Uhr
Einfach in der freien Natur campen? Dabei sind zahlreiche Regeln zu beachten.

© Pexels, Pixabay, Lizenz CC0 Einfach in der freien Natur campen? Dabei sind zahlreiche Regeln zu beachten.

Naturnaher Urlaub ist auch dieses Jahr wieder gefragt. Viele Campingplätze in der Region sind derzeit beliebt. So mancher genießt die Reise mit Camper oder Zelt allerdings lieber ohne Platzzuteilung und geht zum Schlafen in die Wildnis. Aber Vorsicht: Nicht alles ist erlaubt.

Man kann sogar sagen: Grundsätzlich ist das Wildcampen in Deutschland verboten. Darunter versteht man das Übernachten im Zelt, Camper, Wohnmobil oder Ähnlichem an jedem Ort, der kein behördlich genehmigter Campingplatz ist und der auch kein Privatgrundstück ist, bei dem man die Erlaubnis des Besitzers hat.

Es gibt aber einige legale Möglichkeiten, um trotzdem in der Natur zu campen.

Ist Wildcampen in Bayern erlaubt?

Grundsätzlich hat in Bayern jeder ein Recht auf den Genuss der Naturschönheit und die Erholung in der freien Natur. So regelt es das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG). Eine gesonderte Erlaubnis, etwa des Grundstückeigentümers, ist nicht notwendig. Allerdings regelt das Gesetz nur das Betreten eines Ortes. Da Camping allerdings laut bayerischem Umweltministerium nicht zum "normale Betreten" zählt, gelten hier andere Regeln.

Neben den Bestimmungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) sind das die vor Ort geltenden Satzungen der Gemeinde und die Straßenverkehrsordnung (StVO). Grundsätzlich darf überall dort gehalten oder geparkt werden, wo dies nicht durch ein Verkehrszeichen oder die Regeln der StVO §12 ausdrücklich untersagt ist. Das gilt auch für Wohnmobile und Camper.

Auch das Übernachten ist erlaubt, allerdings nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Ein Polizeisprecher erklärt: "Wer die Markise ausrollt und Tisch und Stühle aufstellt, dürfte wohl eher im klassischen Sinne 'campen'." Das heißt: Eine Übernachtung auf einem Parkplatz am See ist erlaubt, wenn sich der Fahrer erholen muss, klassisches Campen aber nicht.

Auch das Campen in einem Zelt ist in der freien Natur in der Regel verboten – anders als in Schweden, wo es das sogenannte "Allmannsrecht" gibt. Bei privaten Grundstücken kann der Eigentümer eine Erlaubnis aussprechen.

Eine Grauzone ist das sogenannte Biwakieren: Dabei schläft man nicht im Zelt, sondern in einer Notunterkunft. Das heißt: unter einer Plane, in einem sogenannten Biwaksack oder einfach unter freiem Himmel. Das ist in den allermeisten Fällen nicht verboten. Eine Ausnahme bilden Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete.

Spezielle Stellplätze für Camper

Anders ist es auf Wohnmobil-Stellplätzen. Sie sind eine Alternative zu Campingplätzen. Die meisten haben sogar einen Stromanschluss und Möglichkeiten zur Frischwasserversorgung und Altwasserentsorgung. Aber auch hier ist die erlaubte Parkdauer zu beachten. Manche Wohnmobil-Stellplätze sind lediglich für eine Übernachtung zugelassen, woanders kann man nahezu unbegrenzt stehen. Meist wird eine Gebühr verlangt.

Verboten ist das Campen neben Naturschutzgebieten auch in geschützten Wildbiotopen, Jagdbanngebieten, Wasserschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten. Auch bei frei zugänglichen Wiesen ist Vorsicht geboten. Dort ist das Campen nämlich nur erlaubt, wenn der Eigentümer zustimmt.

Zudem können örtliche Gemeindesatzungen den Zutritt zu freien Flächen regeln. Für Zeltlager, die aus mehr als drei Zelten bestehen, müssen beispielsweise die Gemeinden in Bayern ihre Zustimmung geben. Man muss sich also sehr genau informieren, bevor man sein Zelt in der Natur aufschlägt.

Diese Strafen drohen

Wer in Bayern unerlaubt campt, muss mit hohen Strafen rechnen. Die Höhe der Geldstrafe hängt vor allem vom Ort ab. Stellt man sein Zelt oder Wohnwagen in einem Naturschutzgebiet auf, werden laut "bussgeldkatalog.org" zwischen 50 und 500 Euro fällig. Allerdings kann die Strafe sogar bis zu 2.500 Euro betragen, wenn man dort bereits übernachtet hat. In Landschaftsschutzgebieten liegt die Strafe bei maximal 1.500 Euro. Eine Auflistung aller Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete in Bayern finden Sie hier.

Außerhalb geschützter Flächen liegt das Bußgeld laut "bussgeldkatalog.org" bei 10 bis 200 Euro.

So ist die Lage am Brombachsee

Wildcamper sind selten gerne gesehen. Rund um den Brombachsee sorgt beispielsweise der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz für Ordnung. Laut Geschäftsführerin Sandra Schmidt wird auch kontrolliert, ob "Verstöße gegen das Verbot des Aufstellens von Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen sowie das Nächtigen im Freien außerhalb ausgewiesener Flächen und Parkplatzanlagen" vorliegen.

Dokumentation beliebter Campingspots

Aber nicht nur von öffentlicher Seite wird gegen Wildcamper vorgegangen. Auch der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) hat ein wachsames Auge auf Wildcamper. Während der Coronakrise rief der Verband kurzzeitig sogar dazu auf, Wildcamper zu melden. Das war nicht unumstritten. Wie Geschäftsführer Christian Günther erklärt, konnte der Verband zeitweise rund 200 Wildcampingspots dokumentieren. Laut seinen Hochrechnungen seien dort bundesweit insgesamt 2.400 bis 2.800 Menschen am Wildcampen gewesen.

Das sei auch deshalb problematisch, weil viele ihre Hinterlassenschaften wie Müll und Abwasser einfach in die Natur einbringen. Günther bemängelt auch die fehlende Ordnung und Sicherheit insbesondere beim Brandschutz, weil Fahrzeuge oft nicht in ausreichendem Abstand zueinander parken. Sollte da eine Gasflasche explodieren, seien mehrere Fahrzeuge betroffen.

Trekkingplätze und Biwakplätze: die legale Alternative zum Wildcampen

Wer nicht auf konventionelle Campingplätze zurückgreifen möchte, aber trotzdem ohne Bußgeldgefahr campen will, kann Trekkingplätze und Biwakplätze nutzen.

Im Vergleich zu Campingplätzen fällt die Ausstattung eher spartanisch aus, mehr als einfache Sitzgelegenheiten, (Kompost-)Toiletten und Feuerstellen sind in der Regel nicht gegeben. Warmes Wasser, Strom oder einen Kiosk sucht man hier meist vergeblich. Manche der Plätze sind auch nicht mit dem Auto erreichbar, sondern nur zu Fuß, per Fahrrad oder über das Wasser (Bootsrastplätze für längere Flusstouren).

Wer das Abenteuer des freien Campens ohne Schnickschnack sucht, sollte dabei aber auf seine Kosten kommen. Meistens handelt es sich bei Trekkingplätzen lediglich um eine freie Fläche, auf der Zelten aufgestellt werden dürfen.

Dennoch sind die Zeltflächen auf Trekkingflächen begrenzt. Teilweise ist eine Anmeldung im Voraus nötig. Auch eine Gebühr muss in einigen Fällen entrichtet werden, diese fällt aber eher gering aus.

Offizielle Wildcampingplätze in Bayern

Trekking- und Biwakplätze werden auch gerne als offizielle Wildcampingplätze bezeichnet. Mittlerweile gibt es in Deutschland einige davon, auch in Bayern ist Camping abseits von klassischen Campingplätzen an einigen Stellen möglich.

  • Frankenwald
    Im Frankenwald gibt es drei Übernachtungsplätze mit Platz für jeweils circa vier Zelte. Außerdem verfügen die Plätze über eine Outdoortoilette, eine Feuerstelle mit Brennholz und einer Brauchwasserstelle.
  • Spessart
    Im Nordwesten Bayerns Richtung Hessen liegt der Spessart. Hier gibt es vier Trekkingplätze, die Platz für jeweils bis zu fünf Zelte bieten. Sie sind mit einer Feuerstelle ausgestattet, manchmal auch mit Brennholzlager und Outdoortoilette.
  • Steigerwald
    Im Steigerwald gibt es sogar zehn Übernachtungsplätze, die mit Feuerstelle und Toilette aufwarten.
  • Entlang der Altmühl
    Die Trekkingplätze entlang Altmühl sind ursprünglich als Bootsrastplätze gedacht, dürfen aber von allen Trekkingbegeisterten genutzt werden.
  • Bayerischer Wald
    In Scheuereck unterhalb des Großen Falkensteins gibt es vier Stellplätze für Zelte und Wohnmobile. Besucher müssen sich vorher beim Haus zur Wildnis anmelden und dürfen dann bis zu zwei Nächte bleiben.

    Regeln für das Campen in der freien Natur

    Egal, wie das Camping umgesetzt wird, ob es nun ein Trekkingplatz, ein naturbelassener Campingplatz oder eine Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist, es gibt gewisse Regeln zu beachten.

    Offizielle Camping- und Trekkingplätze verfügen über Hausordnungen, an die es sich natürlich zu halten gilt. Einige Dinge sollte man aber grundsätzlich beachten.

    • Offenes Feuer vermeiden
      Besonders bei ungesicherten Feuerstellen ist die Feuergefahr groß. An den meisten Orten, egal ob Natur oder Campingplatz, ist das Feuermachen deshalb verboten. Das gilt auch in Deutschland - die genauen Regelungen stehen in den Landeswaldgesetzen und Landesnaturschutzgesetzen.
      Verfügt ein Trekkingplatz über eine offizielle Feuerstelle, kann diese natürlich benutzt werden. Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten.
    • Müll mitnehmen
      Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Jeder Platz sollte so hinterlassen werden, wie er vorgefunden wurde. Müll zurückzulassen ist ein absolutes No-Go.
    • Lautstärke
      Wer glaubt, in der Natur niemanden mit Lärm belästigen zu können, liegt falsch. Auch wenn die nächsten Menschen weit entfernt sind, gilt es trotzdem, sich möglichst in die Natur einzufügen und keine Tiere zu verschrecken.
    • Platzwahl
      Wer auf die Straßenverkehrsordnung achtet, ist klar im Vorteil. An sich ist das Parken überall dort erlaubt, wo es nicht verboten ist (siehe StVO §12). Dann können Fahrzeuge abgestellt werden und gegebenenfalls auch zur Übernachtung dienen, wenn sich die fahrende Person ausruht, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen.
      Außerdem ist es wichtig, auf etwaige Gefahrenquellen zu achten. Diese können vom Verkehr ausgehen, aber auch von Wetterumschwüngen, Tieren oder anderen natürlichen Gegebenheiten wie beispielsweise Flüssen oder Steinhänge.
    • Unauffällig und freundlich bleiben
      Wer andere nicht stört, wird vermutlich selten Probleme mit genervten Anwohnern, Camping-Nachbarn oder Spaziergängern haben.

    Die wichtigste Regel ist, die Natur zu respektieren und nur die eigenen Fußabdrücke zu hinterlassen.


    Gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ist Wildcampen in Bayern grundsätzlich verboten. Das gilt besonders für Wildschutzgebiete, Nationalparks, Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete. 
    Allerdings ist eine Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit jederzeit erlaubt, solange die Verkehrsregeln beim Abstellen eines Fahrzeugs eingehalten werden. Das bedeutet, dass man überall mit dem Camper übernachten kann, solange man sich vor Ort nicht "häuslich einrichtet" und auf etwaige Halteverbote achtet.

    Wildcampen ist in Bayern verboten, das gilt unabhängig davon, ob man im Zelt oder einem Campingvan übernachtet. Die Bußgelder fallen beim Wildcampen mit dem Zelt allerdings etwas geringer aus.
    Trotzdem gibt es einige Trekkingplätze, an denen man kostenfrei zelten darf (siehe oben). Eine Anmeldung ist teilweise erforderlich.

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