Fall Peggy: Ist Ulvi K. unschuldig?

27.10.2010, 10:42 Uhr
Fall Peggy: Ist Ulvi K. unschuldig?

© dpa

Das Urteil ist seit sechs Jahren gesprochen, doch der Mordfall Peggy beschäftigt weiter die Justiz: Am Mittwoch soll ein Belastungszeuge von einem Ermittlungsrichter am Landgericht Bayreuth vernommen werden. Der heute 52-Jährige hatte im September seine Aussage widerrufen, die vor sechs Jahren dazu beigetragen hatte, Ulvi K. als Mörder des Mädchens zu überführen. Den Vernehmungstermin am Mittwoch bestätigte die Sprecherin des Landgerichts Bayreuth auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Das Gericht leiste damit Rechtshilfe für die Staatsanwaltschaft Hof.

Die damals neun Jahre Peggy aus Lichtenberg (Landkreis Hof) war im Mai 2001 verschwunden. Obwohl ihre Leiche nie gefunden wurde, und es weder Tatortspuren noch Augenzeugen gab, verurteilte das Landgericht Hof den damals 30 Jahre alten geistig Behinderten. Das Gericht argumentierte vor allem mit seinem starken Motiv: Er habe den Missbrauch Peggys vertuschen wollen. Bei einigen Prozessbeobachtern stieß das Urteil angesichts der dünnen Beweislage aber auf Kritik.

Der Zeuge, der nun erneut vernommen werden soll, hatte in einer Eidesstattlichen Versicherung, über die mehrere Medien berichtet hatten und die laut Sprecher auch der Staatsanwaltschaft Hof vorliegt, erklärt, Beamte hätten ihn während der Ermittlungen im Fall Peggy mit falschen Versprechungen wie Hafterleichterungen und einem milden Urteil zur Falschaussage gedrängt. Ihm gegenüber habe Ulvi K. die Tat nicht - wie er damals behauptet hatte - gestanden.

Seit den Medienberichten im September ermittle die Staatsanwaltschaft Hof nun wegen einer möglichen Aussage-Erpressung gegen unbekannte Polizisten, sagte Sprecher Gerhard Schmitt am Dienstag der dpa. Die Anklagebehörde nehme die Vorwürfe aber sehr ernst. «Das ist ein erheblicher Tatvorwurf, dafür droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren», sagte Schmitt. Nähere Angaben zum Ermittlungsstand wollte er nicht machen, weil es sich um ein laufendes Verfahren handele.

Er trat zugleich der Kritik entgegen, dass es ungeschickt sei, wenn die gleiche Behörde, die im Peggy-Prozess die Anklage vertrat, heute mit den Vorwürfen gegen ehemalige Ermittler betraut werde. «Bei der Staatsanwaltschaft Hof ist keiner mehr tätig, der damals an dem Verfahren beteiligt war», sagte Schmitt. Auch die unbekannten Verdächtigen aus Reihen der Polizei seien nicht aus Hof gekommen. Die Beamten der Sonderkommissionen seien damals aus ganz Bayern angereist.

Zurzeit bemüht sich der Rechtsanwalt von Ulvi K. um die Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Rücknahme der Zeugenaussage wertet er als wichtigen Schritt. Die Verurteilung hätte sich laut Anwalt damals auf drei Säulen gestützt: ein unter «fragwürdigen Umständen» zustande gekommenes und widerrufenes Geständnis, ein «diskutierbares» Glaubwürdigkeitsgutachten und eben die Aussage des Zeugen.

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