Schließung der Meisengeige: "Kino war illegal"

1.10.2013, 06:56 Uhr
Der Chef der Bauordnungsbehörde Daniel Ulrich sagt: "Das Kino war illegal."

© Wolf Arnold Der Chef der Bauordnungsbehörde Daniel Ulrich sagt: "Das Kino war illegal."

250.000 Euro - so viel Geld müsse laut der Vermieterin des denkmalgeschützten Hauses am Laufer Schlagturm in die Hand genommen werden, wolle man die „verschärften Auflagen“ der städtischen Bauordnungsbehörde erfüllen.

Die Mieterin, die Firma Fantasia Film GmbH von Wolfram Weber, sieht vor diesem Hintergrund keine Möglichkeit, „das Kino unter wirtschaftlichen Aspekten weiterzubetreiben“ (wir berichteten im Artikel: Meisengeige - Eigentümerin bedauert Schließung). In der Pressemitteilung der Fantasia GmbH heißt es überdies: „Die Änderungen in der Bayerischen Bauordnung bereiten der Meisengeige die massiven Probleme.“

Doch das geht Daniel Ulrich zu weit. Der Chef der Bauordnungsbehörde zeigt sich auf Anfrage der Lokalredaktion darüber „sehr verwundert“. Es stimmt: Nach einer routinemäßigen Begehung haben Mitarbeiter seiner Behörde gravierende Mängel in dem legendären Kino mit angeschlossener Kneipe festgestellt. So ist beispielsweise vor vielen Jahren schon ein Raum im Keller zu einem kleinen Kino umgebaut worden. Ulrich: „Das Kino war illegal.“

Wolfram Weber zog die Reißleine und ließ nach dem offiziellen Besuch der Behörde im vergangenen Sommer den Raum schließen. Bis 31.Oktober, dem voraussichtlich letzten Tag der „Geige“, laufen Filme nur noch im großen Saal.

Doch dem Amtsleiter und seinen Kollegen kommt die genannte Investitionssumme von 250.000 Euro „viel zu hoch“ vor. „Möglicherweise ist damit eine Generalsanierung des Kinos und der Kneipe gemeint.“ Für die Erfüllung möglicher Auflagen müsste ein weitaus kleinerer Betrag aufgewendet werden. „Es ist doch immer einfach, den Schwarzen Peter der Bauverwaltung zuzuschieben“, ärgert er sich.

Brandgefahr durch Zelluloid

Ulrich weist auch die Behauptung, dass Änderungen der bayerischen Bauordnung die missliche Lage herbeigeführt hätten, weit von sich. „Das ist schlichtweg falsch. Es gab zwar Änderungen in der Bauordnung, aber die betreffen nicht den Bereich Kino.“ Hier greife die sogenannte Versammlungsstättenverordnung. Die forderte einst strenge Sicherheitsauflagen für den Betrieb eines Lichtspielhauses. Warum? Die Filmstreifen, die aus Zelluloid bestehen, fangen sehr leicht Feuer. Doch mit der Einführung der Digitaltechnik in die Kinowelt ist auch die Brandgefahr in den Sälen gebannt. Weber rüstete 2008 die Technik in der Meisengeige auf digital um.

Ulrich bietet für die Rettung der „Geige“ dem Mieter und der Vermieterin seine Hilfe an. „Bisher hat sich bei mir aber noch niemand gemeldet.“

Mittlerweile überschlagen sich auch im Internet die Aktivitäten in Sachen Meisengeige. Betroffene Fans kommentieren und fordern, die Meisengeige zu erhalten. So wie Cornelia Bauer aus Rückersdorf. Sie startete eine „Petition“ mit einem Brief an Oberbürgermeister Ulrich Maly und Kulturreferentin Julia Lehner. Darin fordert die Initiative, „die Schließung dieser wichtigen Kulturstätte zu verhindern und der Meisengeige ein dauerhaftes und sicheres Arbeiten zu ermöglichen“. Unterschrieben haben die Petition bereits rund 4500 Unterstützer — und es werden im Minutentakt mehr.

Zur Petition: Schließung der Meisengeige verhindern

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