Betreten des Wunderlands in Plech verboten

24.7.2016, 09:00 Uhr
Betreten des Wunderlands in Plech verboten

© Kerstin Goetzke

„Ich weiß, dass es diese Stationen im Park gibt“, sagt der Besitzer Ernst Schuster. Deshalb hat er zusätzlich zu den normalen Absperrungen einen zwei Meter hohen Bauzaun aufgestellt, um die Leute davon abzuhalten, in den Park zu gehen. „Aber das Interesse der Leute ist groß“, sagt er.

Der Polizei in Pegnitz sind 15 Fälle bekannt, in denen vermeintliche Parkbesucher in das Gelände eingedrungen sind. „Sie haben eine Lücke im Bauzaun entdeckt und sind so eingestiegen“, erklärt Harald Düplois, stellvertretend für den Leiter der Polizeiinspektion Pegnitz, Roland Schmitt. Wenn Menschen in den Freizeitpark eindringen, ist das Hausfriedensbruch. „Das kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden“, sagt Düplois, der sich auf Paragraf 123 des Strafgesetzbuches bezieht.

Die Situation vor dem Gelände wird immer wieder von Polizeistreifen überwacht, von Diebstählen vom Gelände ist Düplois aber nichts bekannt.

Keine Kommentare