Übler Nachrede bezichtigt

8.9.2016, 16:59 Uhr

Der Angeschuldigte war Trainer einer A-Jugendmannschaft. Ihm wird vorgeworfen, er habe über einen Spieler gegenüber einem anderen Trainer behauptet, dieser habe beim Training Drogen dabei gehabt.

Der 43-jährige Angeklagte erzählt vor dem Amtsgericht Bayreuth, er habe mit dem anderen Trainer über den Spieler gesprochen, gesagt, dass dieser häufig krank sei, nicht oder zu spät zum Training komme, überhaupt sehr schwierig und anstrengend
sei.

Schließlich habe er ihn aus der Mannschaft geworfen. Außerdem sei der Vater des Spielers bei ihm gewesen und habe ihm vorgeworfen, sein Sohn habe zu Hause erbrochen und Joints im Aschenbecher gehabt. Davon habe er sich distanziert, so der Angeklagte.

„Was zum Rauchen“

Der andere Trainer, ein 24-Jähriger, trainiert die B-Jugend im Nachbarverein, beide Mannschaften haben eine Spielgemeinschaft. Er bestätigt, dass der Angeklagte von Schwierigkeiten mit dem Spieler erzählt habe, dass er Drogen beim Training dabei gehabt habe, „was zum Rauchen“. Er habe darüber aber wiederum nur mit seinem Co-Trainer gesprochen. Wie der Vater von den Drogenäußerungen erfahren habe, wisse er nicht.

Der Co-Trainer sagt, dass er von seinem Trainerkollegen von den Äußerungen des Angeklagten gehört habe. Es sei nicht um Alkohol gegangen, eher um Haschisch. Mit dem Angeklagten selber habe er nicht gesprochen, nur über Dritte von allem gehört.

Der 16-jährige Spieler sagt im Zeugenstand des Amtsgerichts aus, dass er in der Shisha-Bar des Sportheims war, dort Bier getrunken hat. Mit seinem Vater habe er Ärger bekommen, weil er öfter betrunken gewesen sei. Von einem Kumpel habe er dann erfahren, dass darüber geredet wird, dass er mit Drogen zu tun habe und welche verkaufe. „Ich trau mich auf kein Fest und keine Kerwa mehr“, so der Jugendliche.

Gerüchte verschwiegen

Von den Gerüchten, die über ihn im Umlauf waren, habe er seinem Vater nichts erzählt. Warum ihn der Trainer aus der Mannschaft geworfen hat, verstehe er nicht. Aber die Drogen-Gerüchte über ihn hätten ihn mehr getroffen. Von wem sein Vater davon alles erfahren hat, wisse er nicht. Und was dran sei an der Geschichte mit den Zigaretten zuhause und dem Erbrechen, will der Richter von dem 16-Jährigen wissen. „Blödsinn“, erwidert der.

„Es gibt nichts Schlimmeres, als Trainer einer Jugendmannschaft zu sein“, stellt der Verteidiger fest. Das Ganze sei eines Strafverfahrens unwürdig. Ob das mit den Drogen stimme, lasse sich letztlich nur durch eine Haarprobe beim Spieler feststellen.

Drogen — ja oder nein?

Der Staatsanwalt will nur die Anklage geklärt haben. So will er wissen, ob der Angeklagte nun behauptet hat, dass der Spieler in der Kabine Drogen dabei hatte. Und er möchte wissen, von wem der Vater informiert wurde. „Bevor es zu Falschaussagen kommt, sollten wir das Verfahren beenden“, sagt er.

Richter Stefan Käsbohrer wundert sich, dass der Vater die angebliche Drogen-Behauptung überhaupt angezeigt hat. „Der Vorwurf an den Sohn, er würde Drogen verkaufen, ist doch viel schwerwiegender.“ Das Verfahren wird eingestellt, der Angeklagte muss 100 Euro Auflage an den Verein Fähre zahlen. Der Vater kommentiert das mit den Worten „das akzeptiere ich nicht“. Sein Sohn könne sich nach den Vorwürfen nirgends mehr blicken lassen. Er werde nun Zivilklage einreichen. Und er möchte wissen, ob sein Sohn die 100 Euro bekommt.