100.000 Schuss Munition
13.12.2016, 12:00 UhrDer Staatsschutz hat den Mann inzwischen intensiv durchleuchtet. Dabei ergaben sich laut einem Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken keine Hinweise darauf, dass der 51-Jährige mit rechtsextremem Gedankengut öffentlich aufgefallen ist. Er ist zudem bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Hinweise auf einen Zusammenhang mit der Reichsbürgerbewegung konnten ebenfalls nicht festgestellt werden.
Die Polizei geht davon aus, dass die Motivation für das Horten der Waffen Sammelleidenschaft war. Der Mann ist in Pappenheim als Waffennarr und als Sammler von Militaria bekannt. Dass von ihm eine akute Gefahr für die Öffentlichkeit ausging, nimmt man nicht an.
Der Verstoß gegen das Waffengesetz ist trotzdem erheblich. „Waffen, die für den Einsatz im Krieg gebaut wurden, gehören nicht in die Hände von Privatleuten“, stellte der Polizeisprecher fest. „Das sehen wir alles andere als entspannt.“ Das Maschinengewehr und die Maschinenpistole, die sich
im Besitz des Pappenheimers befanden, stellen einen Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz dar. Das Gesetz sieht hier eine Mindeststrafe von einem Jahr vor.
Das Landeskriminalamt ist derzeit noch mit der Prüfung der einzelnen Waffen beschäftigt, die bei dem 51-Jährigen gefunden wurden. Bestätigt wurde derweil, dass rund 100000 Schuss Munition gefunden wurden. Die dürften nach aktuellem Stand überwiegend legal im Besitz des Mannes gewesen sein. Ein endgültiges Ergebnis soll auch hier das Waffengutachten des LKA liefern.
Der Pappenheimer hatte offenbar drei Kategorien von Waffen in seinem Besitz. Die beiden automatischen Waffen, zudem Waffen, die sich legal, mit einer Erlaubnis des Landratsamtes in seinem Besitz befanden, und wohl auch illegale Langwaffen.
Genehmigung für Sportwaffen
Das Landratsamt bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass eine Genehmigung für Sportwaffen für den Mann ausgestellt sei. Man wartet bei der Landkreisbehörde die weiteren Ergebnisse der strafrechtlichen Untersuchungen ab und werde dann prüfen, ob die Genehmigung für Sportwaffen aberkannt wird. Voraussetzung dafür wäre die Feststellung der „Unzuverlässigkeit“ des 51-Jährigen in waffenrechtlicher Hinsicht. Auch das Landratsamt bestätigte, dass der Mann bei der Behörde nicht als Reichsbürger bekannt sei.
In Pappenheim gilt er allerdings als zumindest rechtslastig eingestellt. Zudem hing für kurze Zeit an seinem Anwesen ein Schild, das von Passanten als reichsbürgernah eingestuft wurde.
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