Bußgeldbescheid aus dem Ausland: Besser bezahlen

7.8.2020, 10:39 Uhr
Bußgeldbescheid aus dem Ausland: Besser bezahlen

© ampnet/ADAC

Die ersten Auto-Urlauber kehren bereits aus dem Ausland zurück, weitere folgen in den nächsten Wochen. Oft droht die Reise noch im Nachgang teuer zu werden: Dann nämlich, wenn die Post einen Bußgeldbescheid aus dem Ferienland zustellt. Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass das teilweise noch Monate nach der Heimkehr passieren kann, womöglich als ungebetener Weihnachtsgruß. Und dass man das Knöllchen in aller Regel besser bezahlt.

Möglichkeiten, sich im Ausland verkehrsbedingten Ärger einzuhandeln, gibt es viele, und sie müssen gar nicht einmal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen zu tun haben.

Italien: Verbotene Städte

So übersehen viele der ortsunkundigen Touristen, die in italienischen Städten nach dem rechten Weg suchen, dass sie in eine sogenannte „Zona a traffico limitato“ gelangt sind. Solche verkehrsberuhigten Zonen dürfen nur von Anliegern, Bussen oder Taxis befahren werden, überwacht wird dies meist mit Videokameras. Verstöße werden laut ADAC mit einem Bußgeld von mindestens 84 Euro geahndet, ein Betrag der inklusive Verfahrensgebühren schnell auf 100 bis 120 Euro steigt und sich noch weiter erhöht, wenn nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird. Der ADAC rät zum Widerspruch, wenn man zum Zeitpunkt des Einfahrens in die „ZTL“ nachweislich in einem dort gelegenen Hotel gewohnt hat.

Kroatien: Teure Parksünden

Kroatien wiederum lässt sich Parksünden teuer bezahlen. Wer das Auto ohne Parkticket abstellt, die Parkzeit überzieht oder keine Parkscheibe auslegt, ist mit 10 bis 40 Euro dabei. Das hört sich noch verhältnismäßig glimpflich an. Erster Fallstrick: Die Zahlungsaufforderung wird oft, aber eben nicht immer an der Windschutzscheibe hinterlassen. Zweiter Fallstrick: Bei den genannten Beträge bleibt es womöglich nur dann, wenn sie – was, sofern möglich, dringend anzuraten ist – noch vor Ort bezahlt werden. Flattert nach der Heimkehr ein Anwalts- oder Gerichtsschreiben ins Haus, werden darin oft mehrere hundert Euro in Rechnung gestellt. In diesem Fall rät der ADAC dazu, unverzüglich Rechtsrat einzuholen. Sollte das Bußgeld in Kroatien bereits entrichtet worden sein, hilft es, wenn der Beschuldigte sich dies hat quittieren lassen, am besten mit exakten Angaben zu Kennzeichen, Datum, Ort, Betrag sowie dem Grund. Die entsprechende Quittung sollte mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Der Abwehr unberechtigter Forderungen dienlich ist es auch, Fotos der Parksituation vorlegen zu können.

Österreich: Immer kleben

In Österreich droht hinsichtlich der Vignettenpflicht Ungemach. Das Pickerl pflichtgemäß zu kaufen, ist eine Sache. Es ordnungsgemäß aufzukleben, eine andere. So kann es auch eine sogenannte Ersatzmaut (bei Pkw 120 Euro) nach sich ziehen, wenn die Vignette nicht nach Vorschrift links oben auf der Windschutzscheibe oder mittig oben hinter dem Spiegel angebracht worden ist. Wichtig zu wissen: Hinter dem Tönungsstreifen kann sie oft nicht erkannt werden. Besonders humorlos reagiert die österreichische Autobahn-Betreibergesellschaft Asfinag, wenn das Pickerl von einem Auto abgelöst und an einem anderen wiederverwendet wird. Strafzahlung hier: 240 Euro.

Knöllchen nicht ignorieren

Keine gute Idee ist es, aus dem Ausland zugeschickte Bußgeldbescheide einfach zu ignorieren. Denn mit der Ausreise sind sie nicht hinfällig geworden. Seit einigen Jahren besteht innerhalb der EU ein Vollstreckungsabkommen. Das bedeutet, dass Auslands-Knöllchen von den hiesigen Behörden eingetrieben werden können. Zwar geschieht dies erst ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro. Allerdings addieren sich zum eigentlichen Strafbetrag noch die Bearbeitungsgebühren, relevant ist die daraus resultierende Gesamtsumme. Für Österreich liegt die Bemessungsgrenze niedriger, nämlich bei 25 Euro. Wer nicht bezahlt, muss im schlimmsten Fall mit einer Haftstrafe rechnen.

Zudem können offene Bußgelder bei einer Wiedereinreise in das betreffende Land vollstreckt werden, beispielsweise, wenn der Säumige in eine Verkehrskontrolle gerät oder die Angelegenheit bei der Passkontrolle auffällt. Laut ADAC verjähren rechtskräftige Bußen beispielsweise in Spanien erst nach vier, in Italien sogar erst nach fünf Jahren.

Auf Plausibilität prüfen

Sinnvoll ist es dennoch, den Strafzettel auf Plausibilität zu überprüfen. Kommt er von einer privaten Inkasso-Firma, ist Vorsicht angesagt, denn die polizeilichen Geldbußen dürfen nur von Behörden eingetrieben werden, in Deutschland zeichnet das Bundesamt für Justiz dafür zuständig.

Sofern das Knöllchen rechtmäßig ist, sollte man so schnell wie möglich zahlen. Viele Länder gewähren Rabatt, wenn die Rechnung zeitnah beglichen wird, besonders großzügig gehen Frankreich, Großbritannien, Italien, Slowenien und Spanien vor.

Keine Punkte, kein Fahrverbot

So teuer Verkehrsverstöße im Ausland auch werden können: Zumindest Punkte oder gar Fahrverbote ziehen sie in Deutschland nicht nach sich.

ule