Corona-Krise: Trotzdem zum TÜV?

30.3.2020, 11:50 Uhr
Corona-Krise: Trotzdem zum TÜV?

© ampnet/TÜV Süd

Auch in der Corona-Krise gibt es Pflichttermine, die wahrgenommen werden müssen. Dazu gehört beispielsweise die Hauptuntersuchung für das Auto, kurz "HU" genannt.
"Es gibt noch eine Prüfpflicht", sagt Vincenzo Lucà vom TÜV Süd dazu. "Solange die Behörden nichts anderes anordnen, prüfen wir weiter". Ebenso halten andere Prüforganisationen wie KÜS, GTÜ oder Dekra den Betrieb aufrecht. „Die Hauptuntersuchung ist auch in der aktuellen Situation weiterhin geregelt möglich und nach wie vor Pflicht bei jedem zugelassenen Fahrzeug“, teilt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) mit.

Reduzierter Betrieb

Allerdings hat beispielsweise der TÜV Süd in Bayern sein Prüfstellen-Netz auf reduzierten Betrieb und reduzierte Öffnungszeiten herabgefahren. Daneben sei auch der vorübergehend ausgesetzte mobile Service in den Werkstätten wieder aufgenommen werden. Bei der GTÜ heißt es, dass die Prüfstellen und "ein Großteil" der Prüfstützpunkte "weitgehend ohne Einschränkung" zur Verfügung stehen. Ob TÜV, KÜS, GTÜ oder Dekra: Wer wissen will, wo und zu welchen Zeiten das Auto zur HU vorgestellt werden kann, sollte sich sicherheitshalber via Internet oder telefonisch entsprechend informieren.

Hektik ist indes nicht angesagt. Die HU-Frist darf um bis zu zwei Monate überzogen werden, erst danach werden 15 Euro Bußgeld fällig. Bei mehr als vier bis acht Monaten Verzug fallen 25 Euro an, eine noch längere Verspätung kostet 60 Euro und einen Flensburg-Punkt. Laut GTÜ hat das Bundesverkehrsministerium den Bundesländern aber empfohlen, dass – wer wegen gesundheitlicher Bedenken die HU um maximal vier Monate überzieht – nicht mit einem Bußgeld rechnen muss.

Werkstätten bleiben auf

Im Gegensatz zum Autohandel dürfen Kfz-Werkstätten geöffnet bleiben. Auch die Fahrt dorthin ist einer jener "triftigen Gründe", die selbst im strengen Bayern, Sachsen oder Saarland dazu berechtigen, das Haus/die Wohnung trotz Ausgangsbeschränkungen zu verlassen. Allerdings sollte die Reparatur – beispielsweise, weil sie sicherheitsrelevant ist – so dringlich sein, dass sie nicht verschoben werden kann.
Zudem haben etliche Betriebe derzeit mit Lieferengpässen zu tun. Auch hier gilt also: Besser vorher abklären, ob die Werkstatt überhaupt geöffnet ist und ob Termine möglich sind.

Ulla Ellmer