Sicher durch den Winter

Bußgelder drohen: Diese Fehler sollten Autofahrer bei Schnee und Eis unbedingt vermeiden

Ulla Elmer

5.12.2023, 06:00 Uhr
Alle Scheiben müssen eis- und schneefrei sein, sonst droht ein Bußgeld. Gleiches gilt für ein unkenntliches Kennzeichen.

© Mario Hösel via www.imago-images.de Alle Scheiben müssen eis- und schneefrei sein, sonst droht ein Bußgeld. Gleiches gilt für ein unkenntliches Kennzeichen.

Motor im Stand warm laufen lassen

Mit klammen Fingern um das Auto zu stapfen, um es von Eis und Schnee zu befreien, ist lästig. Bei laufendem Motor geht die Arbeit schneller, und zusätzlich wartet hernach ein lauschig vorgeheizter Innenraum.

Aber: Das Warmlaufen schadet nicht nur dem Motor selbst, sondern ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Laut Bußgeldkatalog werden hierfür 80 Euro fällig. Zudem haben die Bundesländer eigene Immissionsschutzgesetze, die zusätzliche Strafzahlungen möglich machen.

Scheiben unzureichend freigekratzt

Enteisen, siehe oben, ist unangenehm. Also nur ein Guckloch freikratzen? Wiederum keine gute Idee. Das Fahren mit eingeschränkter Sicht ist gefährlich. Wenn nicht alle (!) Scheiben eis- und schneefrei sind, drohen deshalb zu Recht zehn bis 35 Euro Bußgeld. Auch die Außenspiegel müssen frei sein.

Autodach nicht freigekehrt

Nach starken Schneefällen türmt sich schnell eine hohe Dachlast in Weiß auf. Sie muss runter, da der nachfolgende Verkehr und auch die eigene Sicht durch herabfallenden Schnee gefährdet werden kann. Bußgeld: 25 Euro.

Mit zugeschneitem Kennzeichen gefahren

Auch Blinker, Scheinwerfer und andere Lichter müssen von Schnee befreit werden. Ist das Kennzeichen verschneit, kostet das fünf Euro.

Ohne Abblendlicht gefahren

Wenn Schnee oder Schneeregen für "erhebliche Sichtbehinderung" sorgen, muss auch bei Tag mit Licht gefahren werden. Zwiderhandlungen werden innerorts mit 25 Euro geahndet, bei Unfall mit 35 Euro. Außerorts beträgt das Bußgeld 60 Euro, zusätzlich gibt es einen Flensburg-Punkt. Wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind 75 Euro fällig, bei Sachbeschädigung 90 Euro.

Mit Sommerreifen gefahren

Eine Winterreifenpflicht im eigentlichen Sinne gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen gilt eine situative Winterreifenpflicht. Sie bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen – also bei Glätte oder Schnee – auf allen vier Rädern Winterreifen aufgezogen sein müssen. Sie sind am Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu erkennen. Reifen mit M+S-Kennzeichen werden von Rechts wegen toleriert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Verstöße gegen die Vorschrift werden bei einer Behinderung mit 60 und bei einem Unfall mit 120 Euro bestraft. In beiden Fällen gibt es auch einen Punkt in Flensburg. Zudem kann es im Schadensfall Ärger mit der Versicherung geben.

Reifen-Profiltiefe nicht ausreichend

Auch Winterreifen müssen mindestens 1,6 mm Profiltiefe aufweisen, ansonsten stehen 60 bis 90 Euro Bußgeld und ein Flensburg-Punkt im Raum. Der ADAC und andere Experten raten bei Winter- und Ganzjahresreifen aber zu mindestens vier Millimetern Profiltiefe.