Einbruch erlaubt

28.7.2019, 10:54 Uhr
Einbruch erlaubt

© Carglass

Man mag es eigentlich gar nicht glauben: Unzählige Male ist bereits davor gewarnt worden, Kinder – und auch Haustiere – bei Hitzegraden nicht im Auto zurückzulassen. Und doch kommt genau dieses immer wieder vor.

Viele Eltern oder Haustierbesitzer unterschätzen offensichtlich die Gefahr. Dabei verwandelt die Sommersonne das Auto innerhalb kürzester Zeit in einen Glutofen. Dass schon nach 15 Minuten Lebensgefahr bestehen kann, ist vielen nicht bewusst.

Wie aber sollten Passanten reagieren, die ein eingesperrtes und gefährdetes Kind oder Tier in einem Auto wahrnehmen? Erster Schritt: In der unmittelbaren Umgebung – Supermarkt, Bäckerei, Sparkasse – nach dem Fahrer/der Fahrerin des Autos suchen. Eventuell können Umstehende gebeten werden, bei der Suche zu unterstützen. Bleibt diese ergebnislos, werden per Notruf Polizei oder Feuerwehr alarmiert.

Schnelles Handeln angesagt

Wenn sich das Kind oder Tier aber in einem erkennbar ernsten gesundheitlichen Zustand befindet oder gar ohnmächtig geworden ist, ist schnelles Handeln geboten. Dann hilft es nur, die Scheibe einzuschlagen und selbst zum Retter zu werden.

Die Front- oder Heckscheibe sollte man sich dabei nicht zum Ziel nehmen. "Entscheiden Sie sich für die Seitenscheibe, die möglichst weit von den Insassen entfernt ist", sagt Roland Wilkes vom Spezialisten „Carglass“. "Schlagen Sie diese am besten nahe am Rand mit einem spitzen Gegenstand wie einem Hammer oder spitzen Stein ein. So fliegen die Glassplitter nicht so weit und durch die Vorspannung des Glases wird die Scheibe komplett zerstört".

Um sich selbst vor Verletzungen zu bewahren, hilft es, Handschuhe zu tragen oder die Hände zu umwickeln, beispielsweise mit einem Kleidungsstück. Außerdem sollte das Gesicht abgewendet werden, um die Augen vor Splittern zu schützen.

Anschließend greift man durch das Fenster in den Innenraum und öffnet die Tür. "Ist das nicht möglich, müssen Sie die Insassen vorsichtig durch das eingeschlagene Fenster bergen", erklärt Roland Wilkens.

Kreislauf stabilisieren

Das überhitzte Opfer wird zunächst in den Schatten gebracht und mit Wasser versorgt, bis Polizei oder Rettungskräfte eintreffen. Auch feuchte Tücher auf Stirn und Nacken helfen dabei, sich zu erholen, ebenso wie kühle Wadenwickel.

Eine Straftat, wie viele fürchten, ist eine solche Rettungsaktion übrigens nicht (§n34 StGB). Ganz im Gegenteil – es wäre unterlassene Hilfeleistung, nicht einzugreifen. Um sich abzusichern, sollten die Retter Passanten bitten, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen und die Situation außerdem per Foto oder Video zu dokumentieren.

Kindesmisshandlung und Tierquälerei

Eltern, die ihr Kind im überhitzten Auto zurücklassen und in Gefahr bringen, können wegen Körperverletzung oder Kindesmisshandlung zur Rechenschaft gezogen werden, beides sind Straftaten. Geht es um ein Tier, greift das Tierschutzgesetz, es drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

ule

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