Kfz-Versicherung: Jetzt ist Wechsel-Zeit

21.10.2019, 14:40 Uhr
Kfz-Versicherung: Jetzt ist Wechsel-Zeit

© HUK-Coburg

Die meisten Kfz-Versicherungen laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Rechnet man hiervon die einmonatige Kündigungsfrist zurück, ergibt sich der 30. November als wichtiger Stichtag zum Wechsel der Assekuranz.

Von dieser Möglichkeit sollten Autofahrer ruhig Gebrauch machen.  Alljährlich im Herbst versuchen die Kfz-Versicherer, mit attraktiven Konditionen der Konkurrenz die Kundschaft abzuwerben, ein Wechsel kann sich also lohnen.

Vergleichsportale sind nicht alles

Vergleichsportale wie Verivox oder Check werden gern genutzt, um Ordnung in die unübersichtliche Angebotsvielfalt zu bringen und die günstigste Offerte zu identifizieren. Allerdings berücksichtigt keines dieser Portale wirklich alle Anbieter. Deshalb macht es Sinn, mindestens zwei Portale zu konsultieren und auch direkt auf den Webseiten der Versicherer vorbeizuschauen. Die Huk-Coburg beispielsweise, bei der zwölf Millionen Fahrzeuge versichert sind, lässt sich bewusst auf keinem Vergleichsportal listen.

Auch bei den Leistungen sollte genau hingesehen werden. Oft handelt es sich bei den vom Vergleichsportal vorgeschlagenen Schnäppchen nur um ein abgespecktes Angebot. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme für Personenschäden (7,5 Millionen Euro) begnügt man sich besser nicht. Empfehlenswert ist es, Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit 100 Millionen abzudecken, wobei Personenschäden mit maximal 15 Millionen Euro je geschädigter Person versichert sein sollten. Die sogenannte Mallorca-Police wiederum springt dann ein, wenn es im Ausland zu einem Unfall mit einem Mietwagen kommt. 

Bei der Kasko ist darauf zu achten, dass sie auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Und auch Tierschäden werden je nach Police unterschiedlich abgerechnet: Manche Verträge sichern lediglich Marderbisse ab, die besseren hingegen Tierbisse aller Art, und dabei nicht nur den Schaden selbst, sondern auch die daraus resultierenden Folgeschäden. Besitzern von Neuwagen oder jungen Gebrauchten wiederum empfehlen Experten, auf eine Neupreisentschädigung beziehungsweise eine Kaufwertentschädigung für neue Gebrauchtwagen in den ersten eineinhalb bzw. drei Jahren zu achten, um die Konsequenzen eines Totalschadens abzufangen.

Telematik- und Dashcam-Tarif

Dass sich der Versicherungstarif durch Faktoren wie den Ausschluss bestimmter Altersgruppen, die Differenzierung zwischen Laternen- oder Garagenparken oder die jährliche Fahrleistung individualisieren lässt, ist hinlänglich bekannt. Hier kommen jetzt neue Kriterien hinzu: Telematik-Tarife überwachen die Fahrweise des Versicherungsnehmers und belohnen eine sichere und vorausschauende Fahrweise mit günstigeren Beiträgen, sanktionieren aber riskante Fahrgepflogenheiten mit einer Höherstufung. Wer sich darauf einlässt, seine Daten dergestalt preiszugeben, bekommt bei der Huk Coburg pauschal zehn Prozent Nachlass und wird bei defensivem Fahrstil mit 30 Prozent Rabatt bedacht.

Neu ist auch ein "Dashcam-Tarif", den die Versicherungsgruppe "Die Bayerische" konzipiert hat: Autofahrer, die nachweislich eine solche Kamera an Bord haben, erhalten 15 Prozent Nachlass.

Wichtig: Bevor ein Versicherungsvertrag gekündigt wird, sollte der neue Vertrag bereits abgeschlossen und bestätigt sein – Teil- und Vollkaskoanträge können nämlich auch abgelehnt werden.

Die Kündigung muss schriftlich formuliert sein (Mustervorlagen gibt es im Internet) und handschriftlich unterzeichnet. Dabei immer das Autokennzeichen und die Versicherungsnummer angeben. Am besten wird das Schriftstück per Einschreiben mit Rückschein versendet. Immer dran denken: Es gilt nicht der Poststempel, sondern der Eingangsstempel der Versicherung.

Stichtag verpasst? Macht nichts

Wer den Stichtag verpasst, kann unter Umständen auch unterm Jahr kündigen. Ein solches Sonderkündigungsrecht ergibt sich beispielsweise aus einer Beitragserhöhung, die nicht auf einen Schadensfall oder einen Umzug zurückzuführen ist.

Mitunter kommt es freilich gar nicht erst zur Kündigung: Oft reicht es schon, das aktuelle Versicherungsunternehmen mit günstigeren Angeboten der Konkurrenz zu konfrontieren, um fürs neue Versicherungsjahr einen attraktiveren Tarif herauszuschlagen.

ule

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