Lizenz zum Schalten

3.4.2021, 14:52 Uhr
Lizenz zum Schalten

© VW

Wer seine Fahrprüfung in einem Auto mit Automatik abgelegt hat, war bislang auf diese Art des Fahrens festgelegt – das Pilotieren eines Fahrzeugs mit manuellem Schaltgetriebe ist tabu gewesen.

Seit dem 1. April hat sich das geändert. Im Zuge einer "Weiterbildung" ist es möglich, den Automatik-Führerschein (Klasse B mit Schlüsselzahl 78) um die Lizenz zum Selberschalten zu erweitern. Das betrifft sowohl die Inhaber älterer Führerschein mit Automatikeintrag, aber auch Fahrschüler, die sich noch in der Ausbildung befinden.

Bescheinigung vom Fahrlehrer

Um das Upgrade zu erlangen, müssen mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden mit einem Handschalter absolviert werden, denen sich eine 15-minütige Testfahrt in der Fahrschule anschließt – aber keine Prüfung. Bescheinigt der Fahrlehrer die entsprechende Fahreignung, kann die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen werden, die zum Führen eines Autos mit manueller Schaltung berechtigt.

Den Komfort einer Automatik wissen immer mehr Autofahrer zu schätzen. Hinzu kommt, dass sie Voraussetzung für viele Assistenzsysteme ist. Elektroautos arbeiten grundsätzlich mit Automatik. Die neue Regelung soll es auch möglich machen, den Führerschein in einem E-Auto abzulegen und sich dennoch Flexibilität zu bewahren – etwa, wenn es um Carsharing oder einen Mietwagen geht.

 ule