Mit Hund und Fahrrad

25.5.2020, 11:02 Uhr
Mit Hund und Fahrrad

© Ergo

Hund als Mitläufer: Ist das überhaupt erlaubt?

Ja. "Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass Hundebesitzer ihre Haustiere vom Fahrrad ausführen dürfen", sagt Juristin Michaela Rassat von der Ergo-Rechtsschutzversicherung. Wer das nachprüfen will: Geregelt ist dies in Paragraph 28, Absatz 1 der StVO. Das Führen anderer Tiere vom Fahrrad aus gestattet die StVO aber nicht.

Und wie geht das am besten?

Indem der Hund idealerweise rechts neben dem Fahrrad läuft. So lässt es sich vermeiden, dass er – beispielsweise – von entgegenkommenden oder überholenden Radlern übersehen oder erschreckt wird. Wenn der Hund beim Biken begleitet, ist zudem besonders vorausschauende und vorsichtige Fahrweise angeraten. Der Hundeführer sollte rechtzeitig auf andere Verkehrsteilnehmer reagieren können, aber auch auf plötzliche Bewegungen seines vierbeinigen Kameraden.

Muss mein Hund an die Leine?

Laut Straßenverkehrsordnung nicht ausdrücklich. "Allerdings muss die Begleitperson stets ausreichend auf den Hund einwirken können", sagt Michaela Rassat. Dies werde oft als Leinenpflicht ausgelegt.

Vom Spezialfall "Fahrrad" einmal abgesehen haben Bundesländer, Städte und Gemeinden ihre eigenen Regeln. So kann in Feldern oder Wäldern eine Anleinpflicht bestehen, aber auch in bestimmten Grünanlagen oder zu bestimmten Jahreszeiten - dann etwa, wenn die Vögel ihre Brutzeit haben beziehungsweise Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen (Setzzeit). Auch Hunderassen, die als besonders gefährlich eingestuft sind, müssen an die Leine. Am besten fragt man beim Ordnungsamt nach oder konsultiert die Hundeverordnung seines Wohnorts.

Vernünftig ist es freilich allemal, Hunde im Straßenverkehr anzuleinen, da sie oft unberechenbar auf die vielfältigen Reize reagieren.

Und wie funktioniert das mit der Leine?

"Wichtig ist, keine allzu lange Leine zu verwenden", erklärt Michaela Rassat. Das ist mehr als eine Empfehlung: Eine zu lange Leine kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, die hohe Bußgelder nach sich zieht.

Keinesfalls sollte die Leine am Lenker befestigt werden, denn eine plötzliche Bewegung des Vierbeiners reißt seinen bikenden Besitzer schnell um. Besser, dieser hält die Leine in der Hand. Oder befestigt sie an einem speziellen Fahrradhalter, der dann einen ausreichenden Abstand zwischen Tier und Fahrrad schafft und Bewegungen des Hundes abfedert. Bei Dunkelheit haben sich Leinen und Halsbänder mit Reflektoren und/oder Leuchten bewährt.

Will mein Hund das überhaupt?

Das muss der Besitzer ausloten. Manche Hunde sind tatsächlich so bewegungshungrig, dass sie gerne mitlaufen, für andere kann das schnelle Tempo zur Qual werden, zumindest nach einer gewissen Zeit. Gern halten Hunde auch mal inne, um zu schnuppern, das Bein zu heben oder einen Artgenossen zu begrüßen. Immer sollte der Radler sein Tempo an das des Hundes anpassen. Vor dem ersten gemeinsamen Ausflug können auch Trainingsläufe nicht schaden, am besten abseits des Straßenverkehrs, auf einem ruhigen Weg oder Platz.

ule