Straßenzulassung steht bevor: Die e-Scooter rollern an

25.12.2018, 10:40 Uhr
Straßenzulassung steht bevor: Die e-Scooter rollern an

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Unter so manchem Weihnachtsbaum könnte in diesem Jahr ein sogenannter "e-Scooter" liegen. Die elektrischen, meist zusammenklappbaren Tretroller gelten als trendiges Geschenk, als cool auch deshalb empfunden, weil sie dazu beitragen können, den innerstädtischen Verkehrskollaps zu bekämpfen und die Luftqualität zu verbessern.

Dabei geht es um die "letzte Meile" bzw. den "letzten Kilometer", jene Strecke also, die der Pendler beispielsweise vom Park&Ride-Stellplatz oder von der S-Bahn-Station ins Büro zurücklegt. Je nach Modell fahren die e-Scooter etwa 12 bis maximal 25 km/h schnell und besitzen eine Reichweite von 20 bis 40 km. Zu kaufen gibt es sie schon ab etwa 400 Euro.

Scooter-Sharing in der City

Dabei ist es gar nicht unbedingt das Besitzmodell, das relevant für die Zukunft werden könnte. Schon bringen sich auch bei uns Verleihfirmen wie die US-Unternehmen Bird und Lime in Stellung, ebenso aber deutsche Start-ups wie Floatility, Tier Mobility oder Wind Mobility sowie der Fahrdienstvermittler mytaxi, der zum Daimler-Imperium gehört.

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Unter dem Label "Hive" hat mytaxi in der portugiesischen Hauptstadt Lissabon bereits ein Pilotprojekt laufen, dessen Prinzip dem von Carsharing-Modellen wie car2go oder DriveNow ähnelt: Über eine App macht der registrierte Kunde den nächstgelegenen e-Scooter ausfindig, entriegelt ihn gegen eine Gebühr von einem Euro und bezahlt dann pro Nutzungsminute 15 Cent.

Abstellen kann der Kunde den Tretroller, wo er will. Das klingt praktisch, hat aber in den USA schon für Unmut gesorgt. Schön sieht es nämlich nicht aus, wenn die meist auffällig lackierten Scooter zuhauf achtlos an Hauswänden, Laternenpfählen oder auf dem Bürgersteig abgestellt oder gar abgelegt werden.

 

Wildwuchs dieser Art wäre auch an der Lorenzkirche oder der Fürther Freiheit alles andere als wünschenswert.  San Francisco hat hier schon die Notbremse gezogen und lässt inzwischen nur noch solche Unternehmen zu, die dem unschönen Chaos mit einem geregelten Verleih-Prozedere begegnen und ihren Kunden auferlegen, den Scooter an bestimmten Stationen abzustellen.

Konfliktpotenzial auf dem Radweg

Aber auch in anderer Hinsicht besteht Konfliktpotenzial. Schon warnt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ADFC vor "chaotischen Zuständen". Grundsätzlich stehe man intelligenten neuen Kleinstfahrzeugen, die Menschen aus den Autos herauslocken und wenig Platz verbrauchen, zwar positiv gegenüber. "Wenn ab 2019 zusätzlich eine Welle von e-Scootern durch die Innenstädte holpert, werden wir sehr unschöne Szenen und viele Unfälle erleben", prognostiziert ADFC-Geschäftsführer Burkhard Stork aber auch und richtet gleichzeitig eine Forderung an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: "Wenn er die Radwege für Elektrofahrzeuge freigibt, dann muss er auch für Hunderttausende Kilometer neuer Radwege mit topgepflegtem Belag und Überholbreite sorgen".

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Im Sinne eines gedeihlichen Miteinanders plakatiert beispielsweise das kalifornische Santa Monica großformatig seine "e-Scooter-Regeln" - "Tragen Sie einen Helm", "Fahren Sie auf der Straße", " Parken Sie respektvoll" - und schreibt etwa an Fußgängerüberwegen vor, den Scooter zu schieben. In Deutschland sind die elektrischen Tretroller dagegen noch nicht einmal für den Straßenverkehr zugelassen. Im Augenblick dürfen sie nur auf Privatgelände bewegt werden, auf Golf- oder Campingplätzen beispielsweise, auf Firmen- oder Messegeländen oder in Hafengebieten.

Länder wie Österreich, die Schweiz, Norwegen, Belgien und Dänemark sind da schon weiter. Sie haben den Akku-Rollern die Straßenzulassung bereits gewährt, wenn auch mit bestimmten Auflagen verbunden, Tempolimits etwa oder grundsätzlich vorgeschriebenen Bauteilen wie Bremsen oder Beleuchtung.

Vielerlei Vorschriften

Auch hierzulande dürften die e-Scooter schon bald ihre Zulassung bekommen, spätestens 2019 soll es so weit sein. Dann werden die Roller in die neue Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge einsortiert und voraussichtlich mit einem ganzen Bündel an Vorschriften belegt. So muss der "Fahrer" wohl mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofaführerschein besitzen, der elektrische Roller selbst darf maximal 25 km/h schnell sein, zudem braucht er eine Vorder- und Hinterradbremse, Front- und Rücklichter, eine Glocke und vor allem eine Versicherungsplakette. Eine Helmpflicht ist nicht geplant. Gefahren werden muss auf Radwegen, nur wenn kein solcher Radweg vorhanden ist, darf auf die Straße ausgewichen werden. Auf Gehwegen wäre das "Scootern" somit untersagt, und in der Fußgängerzone sowieso.

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Außerdem benötigen alle Elektroroller, die schneller als 6 km/h fahren, neben der Versicherung auch eine Betriebserlaubnis. "Wer mit einem entsprechenden Scooter ohne Betriebszulassung und ohne gültige Versicherung fährt, ist offiziell mit einem Kraftfahrzeug ohne Zulassung und Versicherungsschutz unterwegs", sagt Tobias Klingelhöfer, Rechtsanwalt bei der ARAG-Versicherung. "Er muss mit einer saftigen Strafe rechnen - das kann von einer zweistelligen Geldbuße bis zum Gefängnis reichen". Ferner würden die Roller meist vor Ort von der Polizei sichergestellt. Ganz schnell wäre es dann mit dem trendigen Weihnachtsgeschenk schon wieder vorbei.

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