Überarbeitete Straßenverkehrsordnung: Strengere Strafen

26.4.2020, 12:29 Uhr
Überarbeitete Straßenverkehrsordnung: Strengere Strafen

© auto medien portal/ADAC

Härtere Konsequenzen für Schnellfahrer

Wer es unzulässig eilig hat, muss mit härteren Strafen rechnen. Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts beispielsweise wird künftig schon ab 21 km/h "drüber" mit 80 Euro Bußgeld, zwei Flensburg-Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Bislang musste der Führerschein erst ab 26 km/h und nur im Wiederholungsfall abgeliefert werden. Auch außerorts ist der "Schein" schon früher weg, nämlich ab 26 km/h, zudem gibt es zwei Punkte und 80 Euro Bußgeld.  Das Verwarnungsgeld für geringfügige innerörtliche Tempoüberschreitungen bis 10 km/h verdreifacht sich auf 30 Euro.

Bei den Sanktionen werden keine Unterschiede mehr zwischen Pkw-, Lkw- und Motorradfahrern mehr gemacht.

Verbot von Blitzer-Apps

Sogenannte "Blitzer-Apps" auf Smartphones dürfen nicht genutzt werden, um auf Geschwindigkeitsmessungen vorbereitet zu sein. Neu ist das zwar nicht. Die StVO-Novelle schreibt jetzt aber ausdrücklich fest, dass solche Apps verboten sind. Zuwiderhandlungen kosten 75 Euro und einen Punkt.

Punkte für Falschparken

Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz oder einem Parkplatz für Elektro- bzw. Carsharingfahrzeuge kostet 55 Euro. Mindestens der gleiche Tarif gilt für Parken oder Anhalten in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen oder einem Radfahrer-Schutzstreifen. Im Falle einer Behinderung oder Gefährdung, einer Sachbeschädigung oder einer Parkdauer von über einer Stunde werden bis zu 100 Euro und ein Punkt fällig.  Auch die Parkgebühr in einer Feuerwehrzufahrt beträgt 55 Euro, werden Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge behindert, erhöht sich dies auf 100 Euro und einen Punkt. Auch das Parken an einer unübersichtlichen Stelle verteuert sich, von 15 auf 35 Euro.

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Raus aus der Rettungsgasse

Die missbräuchliche Nutzung der Rettungsgasse wird noch strenger geahndet. Blockieren oder befahren kostet 200 bis 320 Euro, obendrein drohen ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Eine Behinderung oder Gefährdung muss dazu nicht mehr gegeben sein.

Radler: Mehr Rechte, mehr Schutz

Von den Sanktionen für Falschparker auf Radwegen und Schutzstreifen ist bereits die Rede gewesen. Beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen (das können auch Elektroscooter sein) ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, außerorts von 2 Metern. An Gefahrstellen können solche Überholmanöver mit einem neuen Schild ganz verboten werden. Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen gilt ein Parkverbot auf bis zu acht Metern. Und Lkw über 3,5 Tonnen dürfen beim innerörtlichen Rechtsabbiegen maximal Schrittgeschwindigkeit (5 - 15 km/h) fahren, ansonsten werden 70 Euro und ein Punkt fällig.

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Kommunen dürfen laut Automobilclub von Deutschland (AvD) neben Fahrradstraßen auch Fahrradzonen ausschildern, in denen der Restverkehr – sofern ihm per Zusatzschild Zufahrt gewährt wird – höchstens 30 km/h fahren und den Radverkehr weder behindern noch gefährden darf.

Schließlich dürfen Radler jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Und es wird eine Grünpfeil-Regelung nur für Radfahrer geben.

Ulla Ellmer