Weihnachts-Deko am Auto: Nicht alles ist erlaubt

8.12.2019, 11:45 Uhr
Weihnachts-Deko am Auto: Nicht alles ist erlaubt

© Dekra/Luka Susak Pexels

In manchen Vorgärten, an Fenstern und Balkons ist derzeit wieder der vorweihnachtliche Overkill in Sachen Festtagsschmuck zu beobachten. Es leuchten die Rentiere, strahlen die Weihnachtsbäume, blinken die Sterne und die Lichterketten in einer bunten Lightshow. Die einen finden's fürchterlich, die anderen hätten eine solche Adventsbeleuchtung gern auch unterwegs dabei und statten ihr Auto entsprechend aus.

Der Gesetzgeber kennt indes keinerlei vorweihnachtliche Milde, wenn es um Weihnachts-Deko im und am Fahrzeug geht. Streng verweist man auf Paragraf 49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die den leuchtenden Weihnachtsmann und den blinkenden Christbaum zu den unzulässigen Beleuchtungseinrichtungen zählt und somit untersagt.

Die Prüfplakette wird verweigert

Wer sich über das Deko-Verbot hinwegsetzt, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen. Schlimmstenfalls erlöscht sogar die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Damit geht dann auch der Versicherungsschutz verloren. Und Autofahrer, die wagemutig genug sind, um mit ihrem weihnachtlich aufgebrezelten Wagen bei der Kfz-Prüfstelle vorfahren, um den Schmuck aus Lichterketten oder Sternenglitzer ganz profan durch eine neue Prüfplakette zu ergänzen – sie müssen damit rechnen, dass die Advents-Deko als erheblicher Mangel im Prüfbericht vermerkt und die Prüfplakette verweigert wird.

Dass eine solch strenge Haltung nichts mit Humorlosigkeit, sondern schlicht mit Verkehrssicherheit zu tun hat, erklärt Markus Egelhaaf von der Dekra: "Lichterketten und andere Deko-Beleuchtungen können andere Autofahrer ablenken, zu Fehleinschätzungen führen und Unfälle auslösen", sagt der Unfallforscher. Außerdem solle mit dem Verbot vermieden werden, dass die Sicht des Fahrers selbst behindert wird, beispielsweise durch Reflexionen auf der Windschutzscheibe oder zu starkes Licht im Innenraum.

Auch unbeleuchtete Deko ist kritisch

Selbst unbeleuchteter Weihnachtsschmuck findet unter Umständen das Missfallen des Gesetzgebers. Dann nämlich, wenn ein Wackel-Weihnachtsmann auf dem Armaturenträger oder ein Nikolaus-Anhänger am Rückspiegel die Sicht des Fahrers einschränkt.

"Wenn der Fahrer im Auto von Dingen abgelenkt wird, die sich ständig bewegen, nimmt er Bewegungen außerhalb des Fahrzeuges oft nicht mehr richtig wahr", erklärt Egelhaaf. Dies könne zur Folge haben, dass Fußgänger oder Radfahrer übersehen werden. Außerdem muss die Deko sicher befestigt sein, weil sie sich im Falle eines Unfalls oder einer Vollbremsung in gefährliche Geschosse verwandeln kann.

Weihnachtsmann hinterm Steuer

Und wie sieht es aus, wenn man als Weihnachtsmann im Einsatz hinterm Steuer sitzt? Dann dürfen der weiße Wallebart oder das rote Ho-Ho-Ho-Kostüm die Bewegungsfreiheit und die freie Sicht nicht beeinträchtigen. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung "Fahrlässigkeit" rufen und den Versicherungsschutz verweigern. Das wäre dann eine wahrhaft schöne Bescherung.

ule

 

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