Wohin mit dem Wohnmobil?

19.9.2020, 12:19 Uhr
Wohin mit dem Wohnmobil?

© auto medien portal/Hymer

Die wenigsten Reisemobil- oder Wohnwagenbesitzer können zum Überwintern ihres Gefährts auf ein eigenes Grundstück mit ausreichend Platz zurückgreifen. Also das Wohnmobil oder den Caravan einfach am Straßenrand parken? Dem steht prinzipiell nichts entgegen. Allerdings sind dabei einige Vorschriften zu beachten.

Auf das Gewicht kommt es an

Bei Wohnmobilen kommt es zunächst auf das Gewicht an. Keine Probleme gibt es nach Auskunft des Automobilclubs ACE, wenn das zugelassene Fahrzeug weniger als 7,5 Tonnen wiegt, eine gültige TÜV-Plakette besitzt und das Parken am Platz der Wahl ausdrücklich erlaubt ist. Ferner müssen die Parkflächenmarkierungen beachtet und drei Meter Mindestabstand zur gegenüberliegenden Straßenseite eingehalten werden.

Schwieriger gestaltet sich die Unterbringung von schwereren WoMos über 7,5 Tonnen. Innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohn- und Erholungsgebieten dürfen sie zwischen 22 und 6 Uhr nicht geparkt werden, ebensowenig an Sonn- und Feiertagen. Ausnahmen bilden ausdrücklich freigegebene Parkplätze.

Wohnwagen: Bußgeld droht

Das Abstellen eines Wohnwagens an der Straße wiederum gestattet die Straßenverkehrsordnung für höchstens zwei Wochen. Ansonsten droht ein Bußgeld von 20 Euro. Auch muss das zulässige Fahrzeug-Gesamtgewicht von maximal 2,8 Tonnen beachtet werden. Eine längere Verweildauer ergibt sich, wenn der Caravan an einen Pkw gekoppelt ist (Gespann). Laut ACE muss der Stellplatz aber auch dann ausreichend beleuchtet sein, beispielsweise durch eine Straßenlaterne.

Um Ärger vorzubeugen, ist es stets ratsam, sich mit den Anwohnern abzusprechen.  

Stellplatz mieten

Fraglich bleibt indes, ob der Straßenrand ein wirklich sicherer Ort ist. Eine Alternative stellt die Anmietung eines überdachten Stellplatzes dar, der dann obendrein Schutz vor winterlichen Wetterverhältnissen bietet. Durchschnittlich fallen dafür etwa 50 Euro pro Monat an.

Konflikt mit dem Baurechtsamt

Selbst das Abstellen auf dem eigenen Grundstück hat im Übrigen womöglich seine Tücken. "Wird das Reisemobil überwiegend ortsfest, also auf dem Grundstück und außerhalb einer schützenden Garage genutzt, kann sich das Baurechtsamt einschalten", warnen die ACE-Experten. Nach Argumentation der Behörde gilt das Wohnmobil in solchen Fällen als bauliche Anlage, was eine Genehmigung erforderlich macht.

ule