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Verwirrende Corona-Regeln? Das gilt wirklich für Hochzeiten und Feiern in Bayern

Simone Madre

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Eva Orttenburger

Online-Redaktion

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21.3.2022, 13:13 Uhr
Welche Regeln gelten für Partys in Bayern?

© pixabay Welche Regeln gelten für Partys in Bayern?

Eigentlich sollten am 20. März 2022 alle Corona-Regeln in Deutschland entfallen und das Leben, wie wir es zu Vor-Corona-Zeiten kannten, wieder aufgenommen werden. Aufgrund der hohen Infektionszahlen gilt in Bayern jedoch bis zum 2. April 2022 eine Übergangsregelung. Wichtige Basisschutzmaßnahmen und Zugangsbeschränkungen bleiben damit erhalten. Trotzdem gibt es viele Erleichterungen.

Kontaktbeschränkungen in Bayern - das ist der aktuelle Stand

Auf privaten Partys entfallen die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte, Ungeimpfte und Genesene komplett. Somit dürfen Sie Ihre Hochzeit oder den Geburtstag mit so vielen Personen feiern, wie Sie möchten - ganz unabhängig von deren Impfstatus. Die Regierung appelliert jedoch an alle Gäste, sich vor dem Treffen freiwillig auf das Coronavirus zu testen, um Infektionen zu vermeiden.

Bei den Zugangsregelungen hinsichtlich 2G und 3G ist die Location der Veranstaltung entscheidend. Feiern Sie beispielsweise privat bei sich zu Hause, in Ihrem Garten oder einer anderen Location, die Sie dauerhaft angemietet haben oder die Ihnen gehört (zum Beispiel ein Ferienhaus oder ein Zweitwohnsitz), dann gelten keine Zugangsbeschränkungen im Sinne der 2G- oder 3G-Regelung.

Feste als private Veranstaltung feiern

Planen Sie dagegen eine Veranstaltung in einem nur für diesen Tag gemieteten Festsaal oder einer anderen gemieteten Location (hierunter fällt zum Beispiel auch der Nebenraum eines Gasthauses), dann gilt die 2G-Regelung. Zutritt haben dann nur geimpfte und genesene Gäste.

Für Feiern in der Gastronomie (Gastraum wird mit anderen, fremden Gästen geteilt) gelten wiederum andere Zugangsregeln. Hier gilt 3G. Ungeimpfte dürfen mit einem negativen Coronatest teilnehmen.

Auch die bislang geltenden Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen in der Gastronomie und für Veranstaltungen entfallen in Bayern. Sie können demnach so viele Gäste einladen, wie Sie möchten, egal in welcher der genannten Locations Sie feiern.

Eine Übersicht über alle Regeländerungen für Bayern finden Sie hier.

Maskenpflicht bei Festen und Hochzeiten in Bayern - das müssen Sie beachten

Weiterhin gilt in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Diese entfällt in der Gastronomie jedoch an Ihrem Sitzplatz. Zudem greift bei der Maskenpflicht eine wichtige Änderung für 2G-Veranstaltungen: Sie und Ihre Gäste müssen nicht zwangsläufig am Tisch sitzen, um die Maske abnehmen zu dürfen. Sie müssen sich nur am Tisch befinden. Auf diese Weise kann beispielsweise auch bei Stehempfängen die Maske am Stehtisch abgenommen werden.

Tanzen auf Hochzeiten in Bayern wieder erlaubt?

Auch das Tanzverbot und das Verbot lauter Musikbeschallung in der Gastronomie wurde im Zuge der Lockerungen aufgehoben. Ihre Gäste und Sie dürfen also wieder über das Tanzparkett fegen. Allerdings gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Um die nervige Maskenpflicht zu umgehen, muss man in eine Diskothek oder ein Restaurant, das freiwillig auf 2G plus setzt. Dann haben nur Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen Schnelltest Zutritt. Der Vorteil: Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen in geschlossenen Räumen keine Maske tragen - weder am Tisch, noch beim Tanzen, noch beim Gang zur Toilette.

Oder Sie feiern bei sich zuhause. Dann gibt es weder eine Maskenpflicht noch Zugangsbeschränkungen.

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