Schutz auch ohne Ehering

11.2.2011, 19:18 Uhr
Schutz auch ohne Ehering

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Vor allem bei jenen, die nur für eine Einzelreise gelten, zeigen sich die Versicherer tolerant. Sie gelten fast alle für zwei Erwachsene, egal in welcher Beziehung diese zueinander stehen.

Eine Einschränkung machen nur die Europäische Reiseversicherung (ERV) der Ergo-Gruppe und die R+V Versicherung, die hauptsächlich den genossenschaftlichen Banken gehört.

Auch bei Kindern gibt es wenig Einschränkungen. So setzen die meisten Versicherungsangebote für Einzelreisen keine Obergrenze bei der Anzahl der Kinder. Versichert sind auch mitreisende Freunde der eigenen Kinder oder in Patchwork-Familien die Kinder des Partners. Nur bei Hanse Merkur endet die Familie bei fünf Personen. Namentlich in der Versicherungsbestätigung genannt werden müssen Kinder beim Elvia-Reiseschutz der Allianz-Tochter Mondial Assistance.

Unterschiede beim Höchstalter der Kinder

Größer sind die Unterschiede beim Höchstalter der Kinder. Bei der Europäischen sind Kinder bis zum Ende des 25. Lebensjahrs mitversichert, bei der Union Reiseversicherung (URV) der Sparkassen-Finanzgruppe und dem Elvia-Reiseschutz ist schon mit Ende 21 Schluss. Bei Hanse Merkur und R+V gibt es kein Höchstalter, die Kinder müssen sich aber noch in Ausbildung befinden.
Weniger tolerant in Sachen Beziehungen ist man bei Jahresversicherungen, die bereits bei einer zweiten Urlaubsreise während eines Jahres deutlich günstiger als Einmalpolicen sind. Fast immer müssen bei Jahresversicherungen die Erwachsenen in einem gemeinsamen Haushalt leben, oft auch die mitreisenden Kinder.

Ausnahme: der Elvia-Reiseschutz. Versichert sind dort maximal zwei Erwachsene unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, die auf ein und derselben Buchungsbestätigung genannt sind. Einschränkung: Kinder müssen in der Versicherungsbestätigung namentlich aufgeführt sein.