Golfen an der Zollmühle ist weiterhin erlaubt

7.11.2020, 08:07 Uhr
Was gibt es Schöneres: Bei kühlem aber sonnigen Herbstwetter nutzten zuletzt auch Monika Gruber (re.) aus Weißenburg und Emilie Dorn-Werner (li.) aus Spalt die Gelegenheit zum Golfen an der Zollmühle.

© Foto: Uwe Mühling Was gibt es Schöneres: Bei kühlem aber sonnigen Herbstwetter nutzten zuletzt auch Monika Gruber (re.) aus Weißenburg und Emilie Dorn-Werner (li.) aus Spalt die Gelegenheit zum Golfen an der Zollmühle.

Im Gegensatz zum ersten Lockdown, als Golfen zum Unverständnis vieler komplett verboten war, bleibt dieser Sport in freier Natur nun in der zweiten Phase der starken Beschränkungen erlaubt. Allerdings gelten dabei Auflagen. Allen voran darf nur zu zweit, in sogenannten Zweier-Flights, die 18-Loch-Anlage absolviert werden.

Das nehmen die Golfer gerne hin: „Hauptsache wir dürfen spielen“, sagen auch Monika Gruber und Emilie Dorn-Werner, die jüngst eine Runde auf dem Areal spielten.

Zu den Regelungen gehört zudem, dass die Gastronomie beim Golfclub Zollmühle geschlossen werden muss, dass auf der Driving Range maximal drei Spieler gleichzeitig in der Abschlaghalle trainieren dürfen und dass bis auf Weiteres kein Turnierbetrieb möglich ist. „Das beliebte Querfeldein-Zweier-Scramble und auch das Senioren-Abgolfen müssen leider entfallen“, teilt der GC Zollmühle mit.  

 

 

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