Keine betriebsbedingten Kündigungen wegen Corona bei der Bahn

24.3.2020, 09:37 Uhr
Beschäftigte der Bahn können während der Krise flexibel ihre Arbeitszeitkonten nutzen, um zu Hause zu bleiben.

© Gero Breloer, dpa Beschäftigte der Bahn können während der Krise flexibel ihre Arbeitszeitkonten nutzen, um zu Hause zu bleiben.

Die Vereinbarung liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Sie regelt auch zusätzliche Arbeitsbefreiungen für Beschäftigte mit Kindern, Entgeltfortzahlungen, flexiblen Ausgleich versäumter Arbeitszeiten und sichert die Mitsprache der Betriebsräte bei Kurzarbeit. Das Bundesunternehmen hat in Deutschland rund 200.000 Mitarbeiter.

Gehalt wird weitergezahlt

"Die Bahn ist Teil der Lebensadern dieses Landes", heißt es in der Vereinbarung des Konzerns mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer mit Datum vom 19. März. Gemeinsames Ziel sei es, während der Corona-Krise die Gesundheit der Mitarbeiter und ihrer Familien sowie der Kunden zu schützen und den Bahnbetrieb so lange und so gut wie möglich aufrecht zu erhalten.


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So können Bahn-Mitarbeiter bis Ostern bis zu 15 Tage von der Arbeit befreit werden, wenn die Betreuung ihrer Kinder bis zwölf Jahren weggefallen ist und sie ihre Tätigkeit nicht zu Hause verrichten können. Das Gehalt wird dabei weitergezahlt. Beschäftigte können flexibel ihre Arbeitszeitkonten nutzen, um zu Hause zu bleiben. In besonderen Härtefällen soll ein Verzicht darauf möglich sein, dass Stunden nachgearbeitet werden.

Die Regelungen gelten bis Ende Juli. Gewerkschaften und Konzern haben vereinbart, während der Krise im Austausch zu bleiben. Die Vereinbarung soll je nach Entwicklung verlängert werden können.

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