Keine Windräder mehr am Hienberg

10.1.2013, 11:00 Uhr
Keine Windräder mehr am Hienberg

© Pegnitz Zeitung

Die umstrittenen Laufer Standorte zwischen Bullach und Neunhof bzw bei Weigenhofen werden zumindest nicht mehr zu Vorranggebieten aufgewertet werden, in denen dann eine Windradgenehmigung leichter möglich wäre.

„Wir haben den Champagner schon einmal kalt gestellt“, sagt Peter Kraus der Sprecher der Bürgerinitiative gegen Windkraftanlagen am Hienberg bei Osternohe, gegenüber der PZ. Er und seine Mitstreiter waren im ständigen Gespräch mit Regionalplaner Thomas Müller und sie fütterten die Gemeinden Simmelsdorf und Schnaittach mit Gegenargumenten.

Zwei waren letztlich entscheidend: Der Standort für die Windkraftanlage (WK) 32 lag einfach zu nahe an Osternoher und Simmelsdorfer Wohngebieten. Wie sich herausstellte, war er überhaupt nur Thema, weil Schnaittach einen fehlerhaften Flächennutzungsplan vorgelegt hatte. Darin war vor 20 Jahren das Wohngebiet Kreuzbühl vergessen worden.

Für WK 31 – zwischen Haidling und Diepoltsdorf – gibt es zwar schon Vorverträge mit Grundstückseigentümern, der Regionalplaner möchte jetzt auf ihn aber dennoch verzichten; die schützenswerte Natur- und Kulturlandschaft spreche dagegen.

Freistaat könnte noch Strich durch die Rechnung machen

Ein Vorbehalt besteht aber noch: Der Freistaat prüft derzeit bayernweit die Auswirkungen von Windrädern auf das Landschaftsbild. Sollte er den Standort anders bewerten, wäre eine Tür für Investoren noch offen. Peter Kraus glaubt nicht daran, verspricht seinen Gesinnungsgenossen aber, generell wachsam zu bleiben.

Vom Tisch ist auch die von den Bürgerenergiewerken Schnaittachtal ins Gespräch gebrachte Bondorfer Höhe. Zu wenig Grundstückseigentümer waren mit der Idee einverstanden. Zufrieden mit dem Beschlussvorschlag der Regionalplanung zeigt man sich auch bei den Windradgegnern in Bullach und Neunhof. Hier gibt es zwar schon einen genehmigten Plan für ein Windrad, gegen den die Klage der Stadt auch noch läuft. Allerdings sollen jetzt die Standorte WK 23 und 24 am Neunhofer Galgenberg weiter nur Vorbehaltsflächen bleiben und nicht mehr - wie ursprünglich geplant, - in sogenannten Vorrangflächen umgewandelt werden.

Das gleiche gilt auch für die Flächen WK 25, 26 und 27 zwischen Ottensoos und Weigenhofen/Schönberg. Sie kommen zwar grundsätzlich weiterhin für Windräder in Frage, stehen aber in einem Beteiligungsverfahren unter Vorbehalt und machen eine Genehmigung oder den Bau von Windmühlen auf ihnen nicht mehr so leicht.

Ein Teilerfolg für die dortigen Bürgerinitiativen, über den sich gestern auch Sprecherin Stefanie Tiebe-Fett aus Bullach freute: „Das ist ein gutes Zeichung und ein Hoffnungschimmer. Und die Entscheidung gegen ein Vorranggebiet zeigt doch auch, dass unsere Argumente gegen den Standort, wie sie ähnlich tatsächlich schon im Laufer Landschaftsplan von 2007 formuliert wurden, nicht schlecht waren.“ Vielleicht habe die jetzt zurückgenommene Aufstufung auch Auswirkungen auf das Gerichtsurteil in München, hofft Tiebe-Fett. Wenn der Vorschlag der Regionalplanung angenommen werde, heiße dies ja nun nichts anderes, als dass der Windkraft zwischen Neunhof und Bullach eben gerade kein Vorrang mehr eingeräumt werden soll.

Nur ein Standort bei Herpersdorf steht nun noch zur Debatte

Ein solches Vorranggebiet würde es im Verbreitungsgebiet der PZ allerdings nach dem Regionalplanvorschlag dennoch geben. WK 38 bei Herpersdorf/Eckenhaid. Protest und Engagement gegen die Anlagen hätten sich deshalb auf jeden Fall gelohnt, so die Bullacher Aktivistin. Auch weil überhaupt nur noch ein Rad statt geplanter zwei errichtet werden soll, weil diese Anlage jetzt weiter vom Ort weg stehe und weil sie kleiner als geplant ausfallen würde.

Umgekehrt spreche man sich mit den aktuellen Vorbehaltsflächen ja nicht grundsätzlich gegen Windräder aus. „Sie sollen ja auch gebaut werden, wenn die Bevölkerung nicht dagegen ist, oder noch besser, sogar Vorteile dadurch hätte,“ erklärt Tiebe-Fett noch einmal ihre grundsätzliche Position zur Windkraft. Zwei Vorbehaltsflächen sollen im Nürnberger Land allerdings neu hinzukommen: WK 84 oberhalb Leuzenbergs bei Reichenschwand und WK 83 auf der Hochfläche zwischen Großviehberg und Kleedorf. Beide also im Hersbrucker Raum.

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