Sorge wegen Überschwemmung
Klage eingereicht: Anwohner wehren sich gegen Schulneubau
22.4.2022, 14:33 UhrVor knapp einem Jahr beginnt es in Thon zu gären. Der Grund sind die Pläne der Stadt für eine Grundschule im Nürnberger Norden. Am Ende der Forchheimer Straße ist eine neue Einrichtung geplant. Das steht zwar schon viele Jahre vorher fest, nicht aber die Größe. Bis zu 500 Schüler sollen in dem mehrstöckigen Neubau Platz finden.
Schule "viel zu groß"
Das sei viel zu groß, finden einige Anwohner. Sie wehren sich, laden Stadträte und andere Kommunalpolitiker ein. Schnell geht es nicht mehr nur um die Schule, sondern auch um das geplante Wohnviertel Neu-Wetzendorf. Auf der 43 Hektar großen Flächen sollen künftig 2600 Menschen leben. Auf einem Viertel der Fläche ist ein Stadtteilpark geplant.
Die Anwohner sorgen sich aber auch, weil der geplante Schulneubau zum Teil im Überschwemmungsgebiet liegt. Die Folgen meinen die Nachbarn derzeit zu sehen. 30 Zentimeter hoch stehe schließlich schon seit Wochen das Wasser auf der Fläche, "wie ein kleiner See", wundern sich manche Spaziergänger.
Klage gegen die Stadt
Die Anwohner aber wollen "weder die Schule im Überschwemmungsgebiet noch die Monsterwohnburgen auf unseren Gemüseanbau - und Grünflächen akzeptieren", sagt Jürgen Brand. Die Gruppe aus Thon, die sich um ihn formiert hat, will deshalb am Sonntag, 24. April, um 17 Uhr am Ende der Forchheimer Straße treffen, um über die aktuellen Entwicklungen zu informieren.
Zum Beispiel darüber, dass einige Anwohner inzwischen eine Klage gegen den Schulbau eingereicht haben. Außerdem sei noch immer offen, wo hier eine Turnhalle für die geplante Grundschule entstehen soll. Außerdem beobachte der Bund Naturschutz (BN) aktuell eine Krötenumsiedelung vom Neubaugebiet in den Nürnberger Tiergarten.
Aus diesen und anderen Gründen fordern die Anwohner "einen Baustopp für die Schule bis zur Gerichtsentscheidung, ein Moratorium für den Schulbau bis zur Klärung der Bebauung in Neu-Wetzendorf und die Einstellung aller vorbereitenden Maßnahmen, so lange keine Baugenehmigung vorliegt".
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