Neues Detail lässt wenig Hoffnung zu

Auf See vermisster Nürnberger Künstler: Dämpfer bei Suche nach Peter Hammer

Johannes Alles

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3.6.2022, 10:41 Uhr
Peter Hammers Boot. Künstlerfreunde zeigten dieses Foto im Frühjahr bei einer Ausstellung in Nürnberg.

© Christian Mückl Peter Hammers Boot. Künstlerfreunde zeigten dieses Foto im Frühjahr bei einer Ausstellung in Nürnberg.

Peter Hammer gehört zum Kern der Gregor-Samsa-Künstler aus der gleichnamigen Kneipe in der Nürnberger Nordstadt. Eine Zeitlang hatte er über der Kneipe gelebt, ehe er in seinen "Uhrenturm" an die Frauentormauer zog. Allerdings verbrachte er auch immer wieder viele Monate auf seinem Boot bzw. an seinem Liegeplatz bei Pisa. Hammer ist leidenschaftlicher Segler.

Anfang September 2021 legte er mit seiner „Blanchefleur“ von Pisa ab, sein Ziel war nicht bekannt, womöglich Elba oder Capraia. Fest steht: Mit seinem Aufbruch endete der Kontakt in die Heimat. Sorgen machte sich zunächst niemand. Dass man mal längere Zeit nichts von ihm hörte, sei normal gewesen, sagen Freunde. Als aber monatelang bei Anrufen nur die Mailbox ansprang, wurde Hammer, der immerhin schon über 80 Jahre alt ist, im Dezember 2021 schließlich als vermisst gemeldet.

Bis heute gibt es kein Lebenszeichen. "Weder die Polizei noch der Seenotrettungsdienst haben neue Nachrichten", sagt ein enger Freund Hammers auf Anfrage unserer Zeitung.

Die Polizei Mittelfranken bestätigt, dass weiter jede Spur fehle. Allerdings lässt der Polizeisprecher mit einem neuen Detail aufhorchen, das auf kein gutes Ende schließen lässt: "Wir konnten nachvollziehen, dass sich nach dem Ablegen in der Region ein Sturm ereignete."

Und nun? Im sogenannten Verschollenheitsgesetz heißt es: "Wer bei einer Fahrt auf See (...) verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Untergang des Schiffes (...) sechs Monate verstrichen sind."

Peter Hammer im Jahr 2015 bei einer Ausstellung in der Gregor-Galerie.

Peter Hammer im Jahr 2015 bei einer Ausstellung in der Gregor-Galerie. © Günter Distler

Da bislang aber keine Überreste der "Blanchefleur" gefunden wurden, ein Untergang sich somit nicht zweifelsfrei belegen lässt, greift bei Peter Hammer ein anderer Absatz des Gesetzes: In diesem Fall "beginnt die Frist von sechs Monaten erst ein Jahr nach dem letzten Zeitpunkt, zu dem das Schiff nach den vorhandenen Nachrichten noch nicht untergegangen war". Geht man davon aus, dass Hammer Pisa Anfang September verlassen hatte, kommt man eineinhalb Jahre später auf März 2023. Unter "bestimmten Umständen", so heißt es, könne ein Gericht diese Frist noch um drei Monate verkürzen.

Oder Peter Hammer, der in der Vergangenheit nicht nur als Maler, sondern auch mit seinen künstlerischen Basteleien auf sich aufmerksam gemacht hat, taucht unvermittelt doch noch auf. Es wäre wohl eine Art Wunder.

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