Live-Clubs droht Rückzahlung von Corona-Hilfen

14.5.2021, 17:55 Uhr
Ein Bild aus Vor-Corona-Zeiten: Die Nürnberger Rockband "D' Artagnan" bei ihrem Auftritt im Mai 2019 im Hirsch. Seit Konzerte nicht mehr möglich, fallen sämtliche Einnahmen für die Spielstättenbetreiber weg. Der Freistaat legte für die Clubs ein Hilfsprogramm auf, das bundesweit als vorbildlich galt. Doch jetzt stehen Rückforderungen im Raum. 

© Ralf Rödel, NN Ein Bild aus Vor-Corona-Zeiten: Die Nürnberger Rockband "D' Artagnan" bei ihrem Auftritt im Mai 2019 im Hirsch. Seit Konzerte nicht mehr möglich, fallen sämtliche Einnahmen für die Spielstättenbetreiber weg. Der Freistaat legte für die Clubs ein Hilfsprogramm auf, das bundesweit als vorbildlich galt. Doch jetzt stehen Rückforderungen im Raum. 

Schnell und unbürokratisch wurde den bayerischen Live-Clubs im Sommer 2020 mit dem Coronahilfs-Programm des Freistaats geholfen, das die Liquiditätslücken für die Monate Juli bis Dezember mit insgesamt bis zu 300 000 Euro pro Veranstalter ausglich. Das Programm galt als bundesweit einzigartig. Doch jetzt könnte es ein böses Erwachen geben.

Denn wer außerdem die vom Bund nach Beginn des zweiten Lockdowns gewährten November- und Dezemberhilfen bekommen hat, dem droht die komplette Rückzahlung der bayerischen Fördergelder – obwohl diese ordnungsgemäß angegeben und vom Bund anteilig abgezogen wurden.


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„Modellförderung in der Sackgasse“ übertiteln die Betreiber von fünf Spielstätten – darunter der Nürnberger Hirsch und das Erlanger E-Werk – ein Schreiben an Regierung und Landtagsfraktionen, das auf die mögliche Existenzbedrohung hinweist.

Betroffen sind alle Spielstättenbetreiber, die ihre Anträge im Sommer oder Frühherbst 2020 einreichten – als noch keiner etwas vom zweiten Lockdown und den in der Folge aufgelegten Bundeshilfen ahnen konnte. Diejenigen, die ihre Anträge beim Freistaat erst stellten, als dies bereits bekannt war und den Hilfszeitraum von vornherein auf Juli bis Oktober begrenzten, müssen dagegen keine Rückzahlungen befürchten.

Laut Jan-Peter Dinger vom E-Werk liegt bislang noch keinem Betroffenen ein Rückzahlungsbescheid vor. Sollte sich die bayerische Finanzverwaltung jedoch weigern, den Förderzeitraum für die frühzeitig gestellten Anträge nachträglich zu ändern und auf die Monate Juli bis Oktober 2020 zu begrenzen, könnten 30 der größten Spielstättenbetreiber im Freistaat akut in ihrer Existenz bedroht sein. Und das, obwohl sie keine doppelten Hilfen erhalten haben.

Alternative: Musterklage

Die Unterzeichner des Schreibens fordern die Regierung deshalb auf, auf die nachträgliche Änderung hinzuwirken. Die Alternative wäre eine Musterklage gegen die Ungleichbehandlung von denen, die ihre Anträge früh und fristgerecht gestellt haben und denen, die das erst gegen Jahresende taten.

Der Alarmruf ist bereits auf Gehör gestoßen: Laut Dinger wird sich der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in München auf Antrag der SPD-Fraktion am Mittwoch mit dem Thema beschäftigen.

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