Wer darf beim Kino-Hit "Keinohrhasen" mitverdienen?

26.10.2020, 13:43 Uhr
Da war noch alles gut: Produzentin Anika Decker und Schauspieler Til Schweiger erhielten für "Keinohrhasen" 2009 den Publikumspreis bei der Bayerischen Filmpreisverleihung.

© Tobias Hase, dpa Da war noch alles gut: Produzentin Anika Decker und Schauspieler Til Schweiger erhielten für "Keinohrhasen" 2009 den Publikumspreis bei der Bayerischen Filmpreisverleihung.

Am Berliner Landgericht ist für den 27. Oktober ein Verkündungstermin geplant, die Parteien müssen dazu nicht erscheinen.

Es geht bei der sogenannten Stufenklage zunächst um die Offenlegung der Einnahmen der Produktionsfirma Barefoot Films und des Verleihs Warner Bros. durch die verschiedenen Auswertungsbereiche – also etwa DVD, Pay-TV und Streamingdienste.

Filme fanden ein Millionenpublikum

Sollte sich Drehbuchautorin Decker durchsetzen, könnte es im nächsten Schritt um die Frage der angemessenen Vergütung gehen. Wellen schlug die Klage durch einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" ("FAS"). Vorab wollten sich die beteiligten Parteien nicht zu dem Verfahren äußern.

"Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" lockte Millionen Besucher. Hintergrund der Klage ist der "Fairnessparagraf" im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.

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