Wer darf beim Kino-Hit "Keinohrhasen" mitverdienen?
26.10.2020, 13:43 UhrAm Berliner Landgericht ist für den 27. Oktober ein Verkündungstermin geplant, die Parteien müssen dazu nicht erscheinen.
Es geht bei der sogenannten Stufenklage zunächst um die Offenlegung der Einnahmen der Produktionsfirma Barefoot Films und des Verleihs Warner Bros. durch die verschiedenen Auswertungsbereiche – also etwa DVD, Pay-TV und Streamingdienste.
Filme fanden ein Millionenpublikum
Sollte sich Drehbuchautorin Decker durchsetzen, könnte es im nächsten Schritt um die Frage der angemessenen Vergütung gehen. Wellen schlug die Klage durch einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" ("FAS"). Vorab wollten sich die beteiligten Parteien nicht zu dem Verfahren äußern.
"Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" lockte Millionen Besucher. Hintergrund der Klage ist der "Fairnessparagraf" im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.
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