Stadt auf neuen Wegen

Leerstehende Wohnungen: Fürth prüft Verbot von Zweckentfremdung

28.10.2021, 21:00 Uhr
Leerstehende Wohnungen: Fürth prüft Verbot von Zweckentfremdung

© Foto: Wolfgang Händel

Gerade sorgt ein Haus in der Pickertstraße für Aufsehen. Es ist – bis auf eine Einheit – schon lange verwaist. In der Folge haben sich Tauben eingenistet, die auch vor den Nachbargebäuden nicht Halt machen. Höfe und Balkone sind voller Vogelkot. "An diesem Beispiel wird deutlich, dass wir auch in Fürth Häuser und Wohnungen haben, die teils über Jahrzehnte leerstehen", sagt Baureferentin Christine Lippert. Es sei kein flächendeckendes Problem. "Aber es ist dennoch wichtig, solche Immobilien wieder ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen, damit Familien darin eine Bleibe haben."

Gründe, warum Eigentümer ihre Immobilie leerstehen lassen, gibt es viele: So kann es sein, dass ihnen das Geld für eine Sanierung fehlt. Oder sie sind so vermögend, dass es für sie unerheblich ist, ob Mieteinnahmen fließen. Manchmal handelt es sich bei den Besitzern auch um ältere Menschen, die den Aufwand einer Sanierung scheuen. Oder die Häuser sind schon so heruntergekommen, dass sie nur durch eine Kernsanierung zu retten sind. Andere Eigentümer wohnen nicht in Fürth, haben kein Interesse an der Immobilie – oder warten, bis der letzte Mieter ausgezogen ist, damit sie eine Luxussanierung vornehmen können.


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Die Stadt hat nur begrenzte Möglichkeiten, bei Leerständen einzugreifen. So kann sie aus Gründen der Bauaufsicht einschreiten, wenn das Haus verwahrlost und – etwa durch herabstürzende Teile – jemand verletzt werden könnte. Eine Anordnung, den Schaden zu beheben, bedeutet aber noch lange nicht, dass das Gebäude wieder bewohnbar wird. Unter Umständen werden nur die gröbsten Mängel beseitigt, der Leerstand aber nicht.

Aussichtsreicher sind laut Lippert neue Regelungen, die kürzlich im Baugesetzbuch festgeschrieben wurden. Das Ziel: Wenn Häuser über Jahre hinweg verfallen – hier auch gern von "Schrottimmobilien" die Rede – kann die Kommune ihr "gemeindliches Vorkaufsrecht" leichter in Anspruch nehmen oder Eigentümer zu einer Sanierung bewegen. Wie weitreichend die Einflussmöglichkeiten durch die Neuerungen sind, müsse die Verwaltung jedoch erst noch prüfen.

Gespräch mit dem Eigentümer

"In jedem Fall sollte es aber der erste Schritt sein, die Hausbesitzer anzusprechen und sie über die Möglichkeit einer Instandsetzung aufzuklären", sagt Lippert. Denn Betroffene fürchteten oft die Kosten. "Dabei gibt es viele Fördertöpfe und bei einer Denkmalsanierung gute Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung."

Die Stadt könnte allerdings bald über eine neue und effektivere Waffe gegen Leerstände verfügen: Die Bauverwaltung arbeitet an einer Zweckentfremdungssatzung für Fürth. Sie wäre ein Mittel, um gezielt dagegen vorzugehen, dass Wohnungen als Feriendomizil, Gewerbefläche oder auch Monteursunterkunft zweckentfremdet werden oder länger leerstehen. Die Baureferentin: "Mit der Satzung hätte man eine gute Handhabe, Wohnraum zu schaffen, indem man die Immobilieneigentümer dazu bringt, ihre Wohnungen wieder in einen Zustand zu versetzen, dass Menschen darin leben können."

Eine Zustimmung des Stadtrats hält Lippert für wahrscheinlich, haben Nürnberg und Erlangen doch bereits entsprechende Satzungen. Fürth sei deshalb gut beraten, einem möglichen Verdrängungseffekt mit einem eigenen Regelwerk vorzubeugen. Das zieht freilich hohen Personalaufwand nach sich. Schließlich muss kontrolliert werden, wann eine Zweckentfremdung vorliegt und unter welchen Bedingungen sie abgestellt werden kann. Wenn der Stadtrat zustimmt, müssen deshalb zusätzliche Stellen geschaffen werden.

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